Abfallgebühr

    Abfallgebühr

    Hinweise für Hörstel

    Beschreibung

    Hinweise für Hörstel

    Allgemeine Informationen

    Die Stadt Hörstel gewährt auf Antrag bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Müllgebühren. Der Antrag für das jeweilige Jahr sollte zu Jahresanfang bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden. Eine rückwirkende Beantragung für Vorjahre ist nicht möglich



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    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich IV Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Tiefer Weg 5

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-0

    Fax: 05454 911-274

    E-Mail: soziales@hoerstel.de

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sünte-Rendel-Straße 14

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-130

    Fax: 05454 911-107

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hörstel

    Formulare

    Hinweise für Hörstel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hörstel

    Hinweise:

    Gemäß Ratsbeschluss vom 17.08.1998 in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 20.12.2010 und der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung gewährt die Stadt Hörstel für

    a) Familien mit mindestens 2 Kindern unter 3 Jahren und

    b) Personen, bei denen aufgrund einer nicht nur kurzfristigen Erkrankung ein erhöhtes Müllaufkommen entsteht,

    einen jährlichen Zuschuss zu den Kosten der Abfallbeseitigung in Höhe von maximal der Gebühr für ein 80-l Restmüllgefäß, soweit mindestens eine 80-l-Restmülltonne angemeldet oder beantragt ist. Die Gebühr für das kleinste im Rahmen der Restmüllbeseitigung in der Stadt Hörstel vorgehaltene Restmüllgefäß ist stets selbst zu tragen.

    Es ergibt sich im Jahr 2023 folgende Staffelung:

    Abfallgefäßgröße

    Zuschuss 2023

    Berechnung 2023

    60 l

    0,00 €

    (57,00 € - 57,00 €)

    80 l

    19,00 €

    (76,00 € - 57,00 €)

    120 l

    57,00 €

    (114,00 € - 57,00 €)

    ab 140 l (80 l + 60 l)

    76,00 €

    (133,00 € - 57,00 €)

    Abfallgefäßgröße

    Zuschuss 2024

    Berechnung 2024

    60 l

    0,00 €

    (85,00 € - 85,00 €)

    80 l

    29,00 €

    (114,00 € - 85,00 €)

    120 l

    85,00 €

    (170,00 € - 85,00 €)

    ab 140 l (80 l + 60 l)

    114,00 €

    (199,00 € - 85,00 €)

    Datenschutz:

    Gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung können Sie jederzeit Ihre Informationen zum Datenschutz von unserem Datenschutzbeauftragten erhalten. Schicken Sie hierzu Ihre E-Mail an: mario.koenning@kaaw.de .

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hörstel

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de