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Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Beantragung eines Internationalen Führerscheins
In Ländern außerhalb der EU/EWR wird zusätzlich zum nationalen Führerschein ein internationaler Führerschein benötigt. Kraftfahrzeugführer erhalten auf Antrag einen für 3 Jahre gültigen internationalen Führerschein, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Der Internationale Führerschein ist nur zusammen mit dem nationalen Führerschein gültig.
Sie müssen die Antragstellung persönlich vornehmen, wenn Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, andernfalls können Sie sich auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen; Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht sowie Ihren Pass oder Personalausweis und müssen sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können.
Falls Sie noch einen Führerschein des alten Formats (grau oder rosa) besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den neuen Kartenführerschein umtauschen. Beachten Sie in diesem Fall auch die Informationen zum "Umtausch von Führerscheinen".
Falls Sie schon einen Kartenführerschein besitzen, nutzen Sie gerne unser Online-Antragsangebot, oder die Antragstellung auf dem Postweg.
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Ansprechpartner
Bürgerservice Führerschein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80657
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erforderliche Unterlagen
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- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- ein Lichtbild (35x45 mm Hochformat), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
- gültiger EU-/EWR-Kartenführerschein
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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