Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse bei Wiederaufnahme der ehelichen / lebenspartnerschaftlichen GemeinschaftOnline erledigen

    Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

    Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Zuständig für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist das Standesamt der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Haben Sie mehrere Wohnsitze, bzw. haben Sie und Ihre Partnerin / Ihr Partner unterschiedliche Wohnsitze, so haben Sie die freie Wahl, bei welchem Standesamt Sie die Anmeldung vornehmen. Sollten Sie beide nicht in Hamm wohnen, wollen aber gerne hier die Ehe schließen, so ist das kein Problem. Sie melden die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Hamm heiraten wollen. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte Ihres Standesamtes wird dann die Anmeldung dem Standesamt in Hamm übersenden und die Eheschließung wird hier vorgenommen. Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum Termine zu vereinbaren. Sie dient in erster Linie dazu, Ihren Personenstand (ledig, verwitwet, geschieden) festzustellen und zu prüfen, ob Ihrer Eheschließung ein so genanntes "Ehehindernis" (Verwandtschaft der Partner, noch nicht rechtskräftig geschiedene Vorehe / Lebenspartnerschaft, o.ä.) entgegensteht.

    Zur Prüfung werden geeignete Unterlagen benötigt (siehe unten).

    Die Anmeldung einer Eheschließung ist grundsätzlich 6 Monate gültig, das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten können, wenn wir festgestellt haben, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen.

    Tipp: Wenn Sie einen besonderen Wunschtermin haben, melden Sie Ihre Eheschließung möglichst frühzeitig an, denn erst wenn die Anmeldung erfolgt ist und alle Unterlagen vorliegen, können wir Ihren Wunschtermin reservieren.

    Einen Termin für Ihre Anmeldung können Sie ganz einfach und bequem online unter Terminvergabe des Standesamtes vereinbaren.

    Wenn es nicht möglich ist gemeinsam zur Anmeldung der Eheschließung vorzusprechen, so muss die Partnerin/der Partner, der nicht persönlich vorsprechen kann, dem anderen eine Vollmacht erteilen. Hierzu ist zwingend der Vordruck "Beitrittserklärung - Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" zu verwenden.

    Diesen finden Sie unter dem Punkt "Downloads".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1b8451240149e015d4eee4ff6772057a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-5343

    Fax: 02381 17-109176

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9180

    Fax: 02381 17-109176

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

     

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    • Erweiterte Meldebescheinigung Ihres Hauptwohnsitzes (nicht älter als 6 Monate)

    Diese erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Bürgeramt, Bürgerbüro).

    Falls Sie in Hamm wohnen, stellen wir die Aufenthaltsbescheinigung selber aus

    • Beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister (diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt)
    • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, wenn Sie bereits verheiratet waren
    • Geburtsurkunden von möglichen gemeinsamen Kindern

    In folgenden Fällen ist es empfehlenswert sich vorab telefonisch oder persönlich beim Standesamt zu erkundigen:
    • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
    • eine/r der Verlobten wurde im Ausland geboren
    • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
    • eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen / Lebenspartnerschaften geschlossen
    • eine/r der Verlobten wurde adoptiert

    Die benötigten Unterlagen können in diesem Fall sehr individuell sein. Das Standesamt gibt Ihnen gerne Auskunft darüber welche Unterlagen uns vorliegen bzw. welche Unterlagen Sie noch besorgen müssen.

    Tipp:
    Dokumente über eine Eheschließung oder Geburt, die in Hamm stattgefunden hat, müssen Sie natürlich nicht mitbringen, sie liegen dem Standesamt im Original vor.

    Formulare

    Die Erklärung der Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft richten Sie bitte unverzüglich auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck an das zuständige Finanzamt.

    Voraussetzungen

    Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/Lebenspartnern nach dauernder Trennung.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 39e Absatz 6 Einkommensteuergesetz (EStG);
    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39.html

    Verfahrensablauf

    Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt   

    • Füllen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich aus und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein.
    • Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Hamm

     

    • Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Anmeldung: 40,00 €

          oder

    • Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Beachtung des ausländischen Rechts; 66,00 €
          oder
    • Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt (Ermächtigung): 40,00 €

    • Eheurkunde: 10,00 €
    • Bescheinigung über die Namensänderung: 9,00 €
    • Erweiterte Meldebescheinigung (nur bei Wohnort in Hamm möglich): 9,00 € pro Person
    • Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 €

    • Aufwandsentschädigung außerhalb der Öffnungszeiten: 105,00 €
          oder
    • Aufwandsentschädigung außerhalb der Öffnungszeiten ab 21 Uhr: 210,00 €
          oder
    • Aufwandsentschädigung an Heiligabend/Silvester: 210,00 €
          oder
    • Aufwandsentschädigung an Sonn- und Feiertagen: 210,00 €
          oder
    • Aufwandsentschädigung an Sonn- und Feiertagen/Silvester ab 21 Uhr: 300,00 €
    • Pauschale für die Ambientetrauung: 10,00 €

    + individuelles Bereitstellungsentgelt des gewählten Trauzimmers
    (Entgelte entnehmen Sie bitte der einzelnen Übersichten der Trauzimmer)

    Weitere Gebühren können in Einzelfällen noch zusätzlich anfallen, wie z. B. die Vereidigung eines Dolmetschers i.H.v. 21,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Weitere Informationen

    Behördenwegweiser, Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern
    https://www.bzst.de/gemfa

    Formular: „Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/ lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft“ auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter „Lohnsteuer (Arbeitnehmer)“
    https://www.formulare-bfinv.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de