Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Anmeldung Verlängerung

    Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern

    Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden. Die Anmeldung muss verlängert bzw. erneuert werden bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren nach einem Jahr; bei Personen, die älter sind als 21 Jahre, nach zwei Jahren.

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Für die Ausübung einer Prostitutionstätigkeit sind spezielle Anzeigen und Erlaubnisse notwendig. Sie benötigen eine Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes oder einer Prostitutionsstätte sowie für die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen und den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs.

    Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

    • Prostitutionstätigkeit - Antrag Erlaubnis
    • Prostitutionstätigkeit - Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung
    • Prostitutionstätigkeit - Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs
    • Prostitutionstätigkeit - Anzeige Stellvertreter

    Zuständige Behörde für die genannten Anträge bzw. Anzeigen ist der Oberbergische Kreis.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5412de9efb0831cba54456fd20e8ec16

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Oberbergischer Kreis - Der Landrat

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261 88-0

    E-Mail: mail@obk.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Oberbergischer Kreis/Kreisordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Stahlstraße 5

    51645 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261 883200

    E-Mail: amt32@obk.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate)
    • Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
    • Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
    • 2 Passfotos

    Formulare

    Hinweise für Radevormwald

    Voraussetzungen

    Hinweise für Radevormwald

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Radevormwald

    Verfahrensablauf

    Schritt 1: Vor der erneuten Anmeldung/Verlängerung muss eine gesundheitliche Beratung erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die gesundheitliche Beratung unter folgendem Kontakt:
    Telefon Gesundheitliche Beratung: 0681 506-5361 oder 506-5321
    E-Mail:  prostituiertenschutz@rvsbr.de
    Über die Teilnahme an der gesundheitlichen Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung (gebührenfrei). Diese ist bundesweit gültig und bei der Anmeldung vorzulegen. 

    Schritt 2: Die behördliche Anmeldung findet in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch statt. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung (Verlängerung/Erneuerung) einen Termin unter folgendem Kontakt:
    Telefon Anmeldung: 0681 506-5317 oder 506-5318
    E-Mail:  prostituiertenschutz@rvsbr.de

    Fristen

    Personen zwischen 18 und 21 Jahren müssen ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Für Personen, die älter als 21 Jahre sind gilt: Die Anmeldung ist nach zwei Jahren, zu erneuern bzw. zu verlängern.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Radevormwald

    Kosten

    Die Gebühr für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung beträgt im Saarland 35 Euro. Zum Nachweis der erfolgten Anmeldung erhalten Sie eine Bescheinigung. Auf Wunsch kann zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden. Der Aliasname ist frei wählbar.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Radevormwald

    Sie können über den Link die entsprechenden Anzeigen und Anträge online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW einreichen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Radevormwald

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Radevormwald

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de