Anmeldung und Beratung von Prostituierten durch den Fachdienst 32 - Kreisordnungsbehörde - sowie Ausstellung der Anmeldebescheinigung
Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden. Die Anmeldung muss verlängert bzw. erneuert werden bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren nach einem Jahr; bei Personen, die älter sind als 21 Jahre, nach zwei Jahren.
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Ab dem 1. Juli 2017 sind Prostituierte verpflichtet, ihre Tätigkeit persönlich bei der Kreisordnungsbehörde anzumelden. Zuständig ist die Behörde, in deren Gebiet die Tätigkeit überwiegend ausgeübt werden soll.
Voraussetzung für die Anmeldung ist eine vorangegangene gesundheitliche Beratung durch den Fachdienst 53 - Gesundheitswesen - des Kreises Wesel. Über die Durchführung dieses Beratungsgesprächs wird eine Bescheinigung ausgestellt, die während der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter auch mitgeführt werden muss.
Anmeldung bei der Kreisordnungsbehörde
Die Anmeldung ist mit einem Informations- und Beratungsgespräch verbunden. Das Gespräch beinhaltet u. a. Informationen zu Rechten und Pflichten von Prostituierten, insbesondere zur bestehenden Steuerpflicht und zur Krankenversicherung, aber auch zu Beratungsangeboten und zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen.
Die Kreisordnungsbehörde stellt eine Anmeldebescheinigung bei Vorliegen der kompletten Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen aus. Diese muss während der Tätigkeit der oder des Prostituierten mitgeführt werden.
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Ansprechpartner
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Schritt 1: Vor der erneuten Anmeldung/Verlängerung muss eine gesundheitliche Beratung erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die gesundheitliche Beratung unter folgendem Kontakt:
Telefon Gesundheitliche Beratung: 0681 506-5361 oder 506-5321
E-Mail: prostituiertenschutz@rvsbr.de
Über die Teilnahme an der gesundheitlichen Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung (gebührenfrei). Diese ist bundesweit gültig und bei der Anmeldung vorzulegen.
Schritt 2: Die behördliche Anmeldung findet in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch statt. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung (Verlängerung/Erneuerung) einen Termin unter folgendem Kontakt:
Telefon Anmeldung: 0681 506-5317 oder 506-5318
E-Mail: prostituiertenschutz@rvsbr.de
Fristen
Personen zwischen 18 und 21 Jahren müssen ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Für Personen, die älter als 21 Jahre sind gilt: Die Anmeldung ist nach zwei Jahren, zu erneuern bzw. zu verlängern.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung beträgt im Saarland 35 Euro. Zum Nachweis der erfolgten Anmeldung erhalten Sie eine Bescheinigung. Auf Wunsch kann zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden. Der Aliasname ist frei wählbar.
Hinweise (Besonderheiten)
Beide Bescheinigungen - Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung – sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.
Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
Terminvereinbarung
Für die Anmeldung und Beratung durch die Kreisordnungsbehörde ist ein verbindlicher Termin erforderlich, den Sie folgendermaßen vereinbaren können:
E-Mail: probeo@kreis-wesel.de
Telefon: 02841 202-1519
Mobilfunknummer: 015112000109
vor Ort: Fachdienst 32 Gefahrenabwehr und allgemeine Ordnungsangelegenheiten,
Mühlenstr. 9-11, 47441 Moers
2. Obergeschoß, Zimmer 246, 247
Zugang vom Parkplatz aus "Seiteneingang"
bei Probera klingeln.
Änderung der Bescheinigung des Gesundheitsamts auf einen Alias-Namen
Auf Wunsch kann die Anmeldebescheinigung auf einen Aliasnamen ausgestellt werden. Dies ist bei Beantragung der Anmeldebescheinigung bekanntzugeben.
Sollte die oder der Prostituierte einen Aliasnamen verwenden wollen, kann die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung im Anschluss an die Anmeldung bei der Kreisordnungsbehörde beim Fachdienst Gesundheitswesen auf den Aliasnamen geändert werden.
Sowohl Anmeldung als auch gesundheitliche Beratung sind gebührenfrei.
Gültigkeit der Anmeldebescheinigung
Prostituierte unter 21 Jahren müssen ihre Anmeldebescheinigung jährlich verlängern lassen. Für Prostituierte ab 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung grundsätzlich zwei Jahre.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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