Prostitutionstätigkeit
Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden. Die Anmeldung muss verlängert bzw. erneuert werden bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren nach einem Jahr; bei Personen, die älter sind als 21 Jahre, nach zwei Jahren.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Mit dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurden Rechte und Pflichten für Prostituierte und in erheblichem Umfang Pflichten für Betreiber von Prostitutionsstätten eingeführt.
Pflicht zur Anmeldung und zur gesundheitlichen Beratung für Prostituierte
Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit persönlich bei der Kreisordnungsbehörde anzumelden. Zuständig ist die Behörde, in deren Gebiet die Tätigkeit überwiegend ausgeübt werden soll.
- Gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt
Voraussetzung für die Anmeldung ist eine vorangegangene gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt des Kreises Viersen. Über die Durchführung des Beratungsgesprächs wird eine Bescheinigung ausgestellt, die während der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter mitgeführt werden muss. - Anmeldung bei der Kreisordnungsbehörde
Die Anmeldung ist mit einem Informations- und Beratungsgespräch verbunden. Das Gespräch beinhaltet u.a. Informationen zu Rechten und Pflichten von Prostituierten, insbesondere zur bestehenden Steuerpflicht und zur Krankenversicherung, aber auch zu Beratungsangeboten und zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen.
Zur Anmeldung sind der Kreisordnungsbehörde verschiedene Unterlagen und Dokumente vorzulegen (siehe unten).
Die Kreisordnungsbehörde stellt eine Anmeldebescheinigung aus. Diese muss während der Tätigkeit der oder des Prostituierten mitgeführt werden. Falls der Wunsch besteht, wird zusätzlich eine Bescheinigung auf einen selbst gewählten Aliasnamen ausgestellt. - Bei Bedarf: Änderung der Bescheinigung des Gesundheitsamts auf einen Alias-Namen
Sollte die oder der Prostituierte einen Aliasnamen verwenden wollen, kann die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung im Anschluss an die Anmeldung bei der Kreisordnungsbehörde im Gesundheitsamt auf den Aliasnamen geändert werden.
Gültigkeit der Anmeldebescheinigung
Prostituierte unter 21 Jahren müssen ihre Anmeldebescheinigung jährlich verlängern lassen. Für Prostituierte ab 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung grundsätzlich zwei Jahre.
Die Anmeldung ist vor Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen. Betreiber sind verpflichtet sich von Personen, die in ihrem Gewerbe sexuelle Dienstleistungen erbringen wollen, vor Aufnahme der Tätigkeit eine gültige Anmeldebescheinigung oder Arbeitsbescheinigung und eine gültige Bescheinigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung vorlegen zu lassen.
Weitergehende Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten können Sie unter den Links erhalten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate)
- Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
- Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
- 2 Passfotos
Formulare
Hinweise für Viersen
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
- Personalausweis, Reisepass oder Ersatzpapiere,
- bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern: Nachweis der Berechtigung zur Aufnahme einer Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit,
- Meldebescheinigung bzw. Zutstelladresse (bei der Anmeldung muss die Meldeadresse bzw. hilfsweise eine Zustellanschrift innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angegeben werden),
- 1 Lichtbild,
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viersen
Verfahrensablauf
Schritt 1: Vor der erneuten Anmeldung/Verlängerung muss eine gesundheitliche Beratung erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die gesundheitliche Beratung unter folgendem Kontakt:
Telefon Gesundheitliche Beratung: 0681 506-5361 oder 506-5321
E-Mail: prostituiertenschutz@rvsbr.de
Über die Teilnahme an der gesundheitlichen Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung (gebührenfrei). Diese ist bundesweit gültig und bei der Anmeldung vorzulegen.
Schritt 2: Die behördliche Anmeldung findet in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch statt. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung (Verlängerung/Erneuerung) einen Termin unter folgendem Kontakt:
Telefon Anmeldung: 0681 506-5317 oder 506-5318
E-Mail: prostituiertenschutz@rvsbr.de
Fristen
Personen zwischen 18 und 21 Jahren müssen ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Für Personen, die älter als 21 Jahre sind gilt: Die Anmeldung ist nach zwei Jahren, zu erneuern bzw. zu verlängern.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Viersen
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung beträgt im Saarland 35 Euro. Zum Nachweis der erfolgten Anmeldung erhalten Sie eine Bescheinigung. Auf Wunsch kann zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden. Der Aliasname ist frei wählbar.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
Bitte planen Sie etwa eine Stunde für die Anmeldung ein. Die Anmeldebescheinigung wird innerhalb von fünf Werktagen ausgestellt. Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung unter Angabe der Beratungssprache gebeten. Die Anmeldung kann nicht telefonisch erfolgen.
Weitere Informationen
Hinweise für Viersen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen