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    internationale Jugendarbeit

    Hinweise für Dülmen

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Die Stadt Dülmen fördert die Arbeit der freien Träger der Jugendhilfe.

    Bezuschussungsfähig ist Jugendarbeit

    • die jungen Menschen hilft, eine eigenständige Persönlichkeit zu entwickeln,
    • die zum sozialen und ökologischen Engagement befähigt,
    • die jeder Art von Ungerechtigkeit und Ausgrenzung entgegenwirkt,
    • die Ausländer und Behinderte integriert und anders Denkende toleriert,
    • die das Einüben von demokratischem Verhalten vermittelt,
    • die junge Menschen befähigt, Konflikte auszutragen,
    • die junge Menschen zu einem gleichberechtigten Miteinander der Geschlechter befähigt.

    Die genaueren Förderungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte aus den untenstehenden Richtlinien.
    Der  Antrag zur Auszahlung der Förderung, sowohl für Ferienfreizeiten als auch für Bildungsveranstaltungen, ist zwei Monate nach Ablauf der Maßnahme einzureichen.
    Für Ferienfreizeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine prozentuale Förderung vor Beginn der Maßnahme mit entsprechendem Antrag vier Wochen vor Maßnahmenbeginn abgerufen werden. Ist dies der Fall, muss ein entsprechender Verwendungsnachweis zwei Monate nach Ablauf der Maßnahme eingereicht werden.

    Es ist sinnvoll sich im Vorfeld nach den Förderbedingungen zu erkundigen. Wir beraten Sie gerne.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_20de880cf93a9c47d472e442eb84c3d7

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Overbergplatz 3

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    Zur Antragsstellung nach Beendigung der Maßnahme (Ferienfreizeiten und Bildungsveranstaltungen) werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Antragsformular
    • Erstellung eines vorläufigen Programms der Maßnahme oder
    • Ausschreibung / Elterninformation
    • Teilnehmerlisten mit Originalunterschriften

    Bei Ferienfreizeiten (prozentuale Vorabförderung) werden folgende Unterlagen benötigt:
    Vor Beginn der Maßnahme:

    • Antragsformular
    • Erstellung eines vorläufigen Programms der Maßnahme oder
    • Ausschreibung / Elterninformation

    Nach Beendigung der Maßnahme:

    • Verwendungsnachweis
    • Teilnehmerlisten mit Originalunterschriften

    Formulare

    Formulare

    Hinweise für Dülmen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Dülmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de