Elternzeit Inanspruchnahme

    Elternzeit planen und anmelden

    Sie können Ihre 3 Jahre Elternzeit flexibel planen, müssen aber bestimmte Voraussetzungen beachten. Die Elternzeit kündigen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber an.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

     
    Die Elterngeldstelle ist zu folgenden Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung erreichbar:

     

    Montag:         07:30 - 12:30 Uhr

    Dienstag:       07:00 - 12:30 Uhr

    Mittwoch:      09:00 - 13:00 Uhr

    Donnerstag:  07:30 - 12:30 Uhr

    Freitag:          07:30 - 13:00 Uhr

     

    Im Nachmittagsbereich können Termine nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen.

     

    Hotline:      02381/17-9595

    Mail:           Elterngeld@Stadt.Hamm.de



    Elternzeit bedeutet eine Auszeit vom Beruf für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen.
    Jedem Elternteil steht Elternzeit zu, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht. Die Elternzeitberechtigten müssen in einem Arbeitsverhältnis stehen oder zur Berufsbildung beschäftigt sein (Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung, Mini-Job, Ausbildung etc.).
    Pro Kind können je Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit genommen werden. Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.
    Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
    Das Sachgebiet Elterngeld berät in allen Fragen zur Elternzeit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d06fb88637f994fbf6cf6bf928c2595

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Familienrathaus

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-5353

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Elterngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-5399

    Fax: 02381 17-105399

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftliche Anmeldung bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber
    • gegebenenfalls Geburtsbescheinigung des Kindes
    • gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung
    • gegebenenfalls Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Elternzeit ist, dass Sie

    • als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Vollzeit, in Teilzeit, in einem befristeten oder unbefristeten Vertrag (Mini-Job) oder von zuhause arbeiten. Ihr Arbeitsort kann in Deutschland oder im Ausland sein. Ihr Arbeitsverhältnis muss jedoch nach deutschem Arbeitsrecht bestehen . Ausnahmen gelten gegebenenfalls für Arbeitnehmende, die nach ausländischem Recht Ihren Arbeitsort in Deutschland haben.
    • mit Ihrem Kind im selben Hau shalt leben. Dafür ist kein gemeinsam angemeldeter Wohnsitz nötig.
    • das Kind selbst betreuen und erziehen.
    • während der Elternzeit gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hamm

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Es fallen keine Kosten. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 04.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de