Elternzeit planen und anmelden
Sie können Ihre 3 Jahre Elternzeit flexibel planen, müssen aber bestimmte Voraussetzungen beachten. Die Elternzeit kündigen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber an.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Die Elterngeldstelle ist zu folgenden Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung erreichbar:
Montag: 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Im Nachmittagsbereich können Termine nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen.
Hotline: 02381/17-9595
Mail: Elterngeld@Stadt.Hamm.de
Elternzeit bedeutet eine Auszeit vom Beruf für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen.
Jedem Elternteil steht Elternzeit zu, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht. Die Elternzeitberechtigten müssen in einem Arbeitsverhältnis stehen oder zur Berufsbildung beschäftigt sein (Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung, Mini-Job, Ausbildung etc.).
Pro Kind können je Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit genommen werden. Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Das Sachgebiet Elterngeld berät in allen Fragen zur Elternzeit.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Schriftliche Anmeldung bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber
- gegebenenfalls Geburtsbescheinigung des Kindes
- gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung
- gegebenenfalls Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils
Formulare
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Voraussetzungen
Voraussetzung für die Elternzeit ist, dass Sie
- als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Vollzeit, in Teilzeit, in einem befristeten oder unbefristeten Vertrag (Mini-Job) oder von zuhause arbeiten. Ihr Arbeitsort kann in Deutschland oder im Ausland sein. Ihr Arbeitsverhältnis muss jedoch nach deutschem Arbeitsrecht bestehen . Ausnahmen gelten gegebenenfalls für Arbeitnehmende, die nach ausländischem Recht Ihren Arbeitsort in Deutschland haben.
- mit Ihrem Kind im selben Hau shalt leben. Dafür ist kein gemeinsam angemeldeter Wohnsitz nötig.
- das Kind selbst betreuen und erziehen.
- während der Elternzeit gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es fallen keine Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 04.06.2024
Stichwörter
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