Elternzeit Inanspruchnahme

    Elternzeit planen und anmelden

    Hinweise für Gütersloh

    Sie können Ihre 3 Jahre Elternzeit flexibel planen, müssen aber bestimmte Voraussetzungen beachten. Die Elternzeit kündigen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber an.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Anträge auf Elternzeit für Lehrkräfte an Grundschulen werden über die jeweilige Schule an das Schulamt gerichtet und von hier genehmigt.

    Erstanträge sind 7 Wochen vor Beginn (in der Regel 1 Woche nach Geburt des Kindes) einzureichen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_771fbcf4ecb7b705a7d569c1bc826adc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    3.1.1: Staatliches Schulamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-1512

    E-Mail: abt31@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. Antrag auf Elternzeit (siehe Dokumente)
    2. Bei Erstantrag: Eine Geburtsurkunde des Kindes

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzung für die Elternzeit ist, dass Sie

    • als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Vollzeit, in Teilzeit, in einem befristeten Vertrag (Mini-Job) oder von zuhause arbeiten. Ihr Arbeitsort kann in Deutschland oder im Ausland sein, Ihr Arbeitsverhältnis muss jedoch nach deutschem Arbeitsrecht bestehen.   
    • mit Ihrem Kind im selben Haushalt leben.
    • das Kind selbst betreuen und erziehen.
    • während der Elternzeit gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Es fallen keine Kosten. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 04.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de