Elternzeit planen und anmelden
Sie können Ihre 3 Jahre Elternzeit flexibel planen, müssen aber bestimmte Voraussetzungen beachten. Die Elternzeit kündigen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber an.
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Elterngeld und Elternzeit
Das Elterngeld soll es ihnen ermöglichen, Einkommensverluste auszugleichen, die ihnen durch die Betreuung ihres Kindes entstehen. Die Höhe richtet sich nach ihrem Einkommen vor der Geburt. Sie können aber auch Elterngeld erhalten, wenn sie vorher nicht gearbeitet haben. Ihnen steht dann ein Mindestsatz zu. Elterngeld gibt es in verschiedenen Varianten. Sie können zwischen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonusmonaten wählen. Ihre Wahl beeinflusst die monatliche Auszahlungshöhe und die Bezugsdauer des Elterngeldes. Die Leistung kann zudem von beiden Elternteilen im Wechsel oder zeitgleich bezogen werden. Hier sind allerdings bestimmte Regelungen zu beachten. Für weitere Informationen nutzen sie bitte die nebenstehenden Links.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Euskirchen
- Elterngeldantrag
- Geburtsurkunde des Kindes (Geburtsurkunde zur Beantragung des Elterngeldes)
- Einkommensnachweise
- Mütter: 14 Monate vor der Geburt
- Väter: 14 Monate vor der Geburt
- Selbstständige: Kalenderjahr vor Geburt - Aufenthaltstitel für nicht EU-Angehörige
- Erklärung für Selbstständige (Zusatz zum Antragsvordruck)
- Erklärung für Alleinerziehende (Zusatz zum Antragsvordruck)
- Angestellte: Nachweis der Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld
- Beamte: Nachweis des Dienstherren zur Schutzfrist und den Dienstbezügen in dieser Zeit
Hinweis zu den einzureichenden Unterlagen:
Die vorgenannte Liste ist nicht in allen Fällen abschließend. Im Einzelfall können nach einer ersten Prüfung ihres Antrages weitere Unterlagen notwendig werden.
Formulare
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Voraussetzungen
Voraussetzung für die Elternzeit ist, dass Sie
- als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Vollzeit, in Teilzeit, in einem befristeten oder unbefristeten Vertrag (Mini-Job) oder von zuhause arbeiten. Ihr Arbeitsort kann in Deutschland oder im Ausland sein. Ihr Arbeitsverhältnis muss jedoch nach deutschem Arbeitsrecht bestehen . Ausnahmen gelten gegebenenfalls für Arbeitnehmende, die nach ausländischem Recht Ihren Arbeitsort in Deutschland haben.
- mit Ihrem Kind im selben Hau shalt leben. Dafür ist kein gemeinsam angemeldeter Wohnsitz nötig.
- das Kind selbst betreuen und erziehen.
- während der Elternzeit gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es fallen keine Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Hinweis zur Erreichbarkeit:
Eine persönliche Vorsprache zur Antragsabgabe ist nicht zwingend erforderlich. Sie können die Unterlagen auch gerne postalisch einreichen. Sollten sie dennoch eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren sie bitte im Vorfeld einen Termin, damit unsere SachbearbeiterInnen sich auf ihr Anliegen vorbereiten können und sie keine unnötigen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Servicezeiten:
Di. und Do. 08:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 04.06.2024
Stichwörter
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