Elternzeit Inanspruchnahme

    Elternzeit

    Sie können Ihre 3 Jahre Elternzeit flexibel planen, müssen aber bestimmte Voraussetzungen beachten. Die Elternzeit kündigen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber an.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Auf Elternzeit haben die Eltern einen Rechtsanspruch, eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Das Arbeitsverhältnis ruht während der Elternzeit und lebt erst mit dem Ende der Elternzeit vollständig wieder auf

    Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit in Anspruch nehmen.
    Elternzeit kann beansprucht werden bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit in Anspruch zu nehmen und bis zu 24 Monate Elternzeit "aufzusparen". Die aufgesparte Elternzeit kann zu einem frei gewählten Zeitpunkt, bis hin zum achten Lebensjahr des Kindes, beansprucht werden.

    Die Frist zur Anmeldung von Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes beträgt sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Für Elternzeit, die zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden soll, beträgt die Frist 13 Wochen vor deren Beginn. Die Anmeldung beim Arbeitgeber hat schriftlich zu erfolgen.

    Für einige Gruppen von Beschäftigten gelten hinsichtlich der Elternzeit Sonderregelungen. So wird besonders Eltern mit Lehraufgaben im Schul- und Hochschuldienst dringend empfohlen, sich frühzeitig bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde bzw. ihrer Hochschule zu informieren.

    Während der Elternzeit dürfen Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Unter folgenden Voraussetzungen muss der Arbeitgeber Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung stattgeben:

    • Eltern arbeiten bei diesem Arbeitgeber schon länger als sechs Monate ohne Unterbrechung.
    • Dort sind in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Auszubildende und andere Personen in Berufsbildungsmaßnahmen werden nicht mitgezählt.
    • Die Eltern möchten mindestens zwei Monate lang arbeiten, und zwar mindestens 15 und maximal 32 Stunden pro Woche.
    • Es gibt keine dringenden betrieblichen Gründe, die gegen Teilzeit sprechen.

    Befristete Arbeitsverträge verlängern sich durch die Elternzeit in der Regel nicht.
    Während der gesamten Elternzeit besteht Kündigungsschutz.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    51-1-2 Elterngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Reis-Straße 7-9

    46485 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftliche Anmeldung bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber
    • gegebenenfalls Geburtsbescheinigung des Kindes
    • gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung
    • gegebenenfalls Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Elternzeit ist, dass Sie

    • als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Vollzeit, in Teilzeit, in einem befristeten oder unbefristeten Vertrag (Mini-Job) oder von zuhause arbeiten. Ihr Arbeitsort kann in Deutschland oder im Ausland sein. Ihr Arbeitsverhältnis muss jedoch nach deutschem Arbeitsrecht bestehen . Ausnahmen gelten gegebenenfalls für Arbeitnehmende, die nach ausländischem Recht Ihren Arbeitsort in Deutschland haben.
    • mit Ihrem Kind im selben Hau shalt leben. Dafür ist kein gemeinsam angemeldeter Wohnsitz nötig.
    • das Kind selbst betreuen und erziehen.
    • während der Elternzeit gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Es fallen keine Kosten. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 04.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de