Familienname Änderung
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Es gibt verschiedene Arten der Namensänderung. Für behördliche Namensänderungen ist das Kreisordnungsamt zuständig. Das Standesamt der Marktstad Waldbröl nimmt lediglich die Anträge auf und leitet diese weiter.
Alle anderen Namenänderungen (z.b. Einbenennungen von Kindern, Namenserteilungen usw.) ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Die Kosten können je nach Sachverhalt variieren
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen