Familienname Änderung

    Familienname Änderung

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Eine öffentlich-rechtliche oder behördliche Namensänderung ist immer dann denkbar, wenn andere Möglichkeiten des Namenswechsels (z.B. durch Erklärung beim Standesamt) ausscheiden. Allerdings muss hierfür immer ein wichtiger Grund vorliegen. Die hauptsächlichen Fallkonstellationen für die behördliche Namensänderung sind:

    •  Anpassung der Namen von Kindern aus gescheiterten Beziehungen bzw. geschiedenen Ehen (z.B. bei Wiederannahme des Geburtsnamens durch die Mutter) und von Pflegekindern,
    •  Änderung von Sammelnamen, wie z.B. Meier, Müller, Schmitz, Schulze,
    •  Änderung von anstößig oder lächerlich klingenden Namen,
    •  Änderung von langen und besonders umständlichen Namen bzw. in der Schreibweise und/oder der Aussprache schwierigen Namen.

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    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    (Die Aufzählung ist nicht abschließend; auch sind nicht für jede Konstellation immer alle nachfolgend genannten Unterlagen erforderlich.)
    - Antragsformular
    - aktuelle Meldebescheinigung der Meldebehörde
    - Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
    - aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    - ggf. aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister
    - ggf. Scheidungsurteil / Nachweis des Sorgerechts
    - Führungszeugnis (ab 14 Jahre)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV), Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW), Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Es wird dringend empfohlen, vor der Antragstellung telefonisch Kontakt mit der zuständigen Kontaktperson aufzunehmen. In diesem Gespräch wird dann auch geprüft, welche konkreten Unterlagen erforderlich sind.
    Der Antrag kann online über das Serviceportal gestellt werden; er kann auch durch den/die Antragsteller/in ausgedruckt werden.
    Die Unterschrift unter den Antrag ist in einem persönlichen Termin vor Ort zu erbringen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de