Familienname Änderung

    Familienname Änderung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, das heißt, dass niemand seinen Namen eigenmächtig und willkürlich ändern darf. Eine Änderung des Familiennamens und des Vornamens ist deshalb nur eingeschränkt möglich.

    Grundsätzlich beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Laufe des Lebens kann sich der Name - etwa im Falle einer Eheschließung, Scheidung oder Adoption - ändern. Auskünfte hierzu erteilen die Standesämter der Kommunen.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5b509c86b6a8adea9a97ecf22fa450a7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    E-Mail: ordnungsamt@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Mit dem vollständig ausgefüllten Antrag und einer ausführlichen Begründung zum Antrag müssen folgende, zum Teil kostenpflichtige Unterlagen mit eingereicht werden:

    • Kopie der Geburtsurkunde der von der Namensänderung betroffenen Person
    • Kopie der Heiratsurkunde, ggf. ein Scheidungsurteil
    • aktuelle Meldebescheinigung (erhältlich im Rathaus Ihrer Stadt)
    • aktuelles Führungszeugnis (Belegart "0" für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben (erhältlich im Rathaus Ihrer Stadt)
    • aktueller Einkommensnachweis zur Bestimmung der Gebührenhöhe

    Im Einzelfall ist je nach Sachverhalt die Vorlage weiterer Nachweise oder Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Eine persönliche Antragstellung ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kann dem Wunsch zur Führung eines bestimmten Namens nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts nicht Rechnung getragen werden, besteht darüber hinaus die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

    Sofern Sie Ihren Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis haben und über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, darf die Kreisordnungsbehörde als zuständige Behörde auf dieser Grundlage den Vor- oder Familiennamen auf Antrag ändern, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.

    Wichtige Gründe können zum Beispiel sein:

    • der Familienname hat keine Unterscheidungskraft, z. B. bei sog. Sammelnamen wie Meyer [Maier, Mayer], Müller, Schmidt und Schulz
    • der Name klingt lächerlich oder anstößig
    • der Name ist schwer auszusprechen oder zu schreiben
    • durch eine Scheidung hat sich in den familiären Verhältnissen etwas geändert
    • ein Pflegekind soll den Namen der Pflegeeltern erhalten

    Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn der Name nicht mehr gefällt oder besser klingt. Das gleiche gilt für Künstlernamen, Pseudonyme und sonstige Beinamen. Diese sind keine echten Namen im Rechtssinn. Sie können allerdings unter bestimmten Voraussetzungen im Personalausweis und/oder Reisepass eingetragen werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Passbehörde Ihrer Stadt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de