Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft
Sie können unabhängig von der Qualifikation als Fachkraft die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der unqualifizierten Beschäftigung wird in der Regel bis zum Ende Ihres Arbeitsvertrages erteilt. Sollte die Zustimmung zur Beschäftigung der Bundesagentur für Arbeit weniger lange gültig sein, richtet sich die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis nach der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Sollten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, kann die Aufenthaltserlaubnis für maximal zwei Jahre erteilt oder verlängert werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zu der Ausübung der unqualifizierten Beschäftigung, für die Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.
Vor einem Wechsel des Arbeitgebers ist eine Erlaubnis von der Ausländerbehörde einzuholen. Bitte beachten Sie hierbei auch, dass der Arbeitgeberwechsel geprüft werden muss. Informieren Sie uns daher bitte frühzeitig - spätestens drei Wochen vor dem geplanten Arbeitgeberwechsel - wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln möchten.
Verfestigung
Wenn Sie sich als unqualifizierter Arbeitnehmer in Deutschland aufhalten, können Sie nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Niederlassungserlaubnis.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der unqualifizierten Beschäftigung beantragen oder verlängern wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen.
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag und Mietbescheinigung
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.
Formulare
Hinweise für Soest
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - wenn dies für die Einreise erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Sie haben einen Arbeitsplatz oder ein Arbeitsplatzangebot.
Berufskraftfahrerinnen/ Berufskraftfahrer und Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro oder Serbien, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt nachweisen. Das Mindestgehalt muss 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erreichen. Daraus ergibt sich ein Mindestgehalt für das Jahr 2020 in Höhe von jährlich 45 540 Euro. Auch wenn dieses Mindestgehalt nicht erreicht wird, kann bei Vorlage des Nachweises über eine angemessene Altersversorgung oder in besonderen Fällen (z.B., wenn an der Beschäftigung ein öffentliches Interesse besteht) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird für jedes Jahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bundesanzeiger bekannt gegeben (s. weiterführende Informationen). - Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Weitere Voraussetzungen können sich aus den Bestimmungen der Beschäftigungsverordnung ergeben.
- Für weitere Informationen hierzu können Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
Verfahrensablauf
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde (in BB: bei der Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt) zu beantragen
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Gesprächstermin.
- Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zum Gespräch in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT- Karte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
- bis zu 12 Wochen
Kosten
Hinweise für Soest
- bis zu 100 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg