Trinkwassergebühr Festsetzung

    Trinkwassergebühr Festsetzung

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Zu den klassischen Aufgaben der Daseinsvorsorge, die den Gemeinden nach der Gemeindeordnung obliegt, gehört u. a. die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser.

    Trinkwasser ist für den Menschen lebenswichtig und wird daher umfangreich untersucht und streng überwacht. Die gleich bleibende gute Wasserqualität ist von entscheidender Bedeutung. Von Wasser für den menschlichen Gebrauch darf auch bei lebenslangem Genuss keine gesundheitliche Gefahr ausgehen.

    Weitere Informationen zum Thema Wasserversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Stadtwerke Petershagen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3626044f9f737cdcad7b49968961ddce

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtwerke Petershagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsplatz 1

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-293

    E-Mail: info-stadtwerke@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Formulare

    Hinweise für Petershagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Petershagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Petershagen

    Fristen

    Hinweise für Petershagen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Petershagen

    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Das Trinkwasser gilt als das wichtigste Lebensmittel und wird deshalb vom Gesundheitsamt durch regelmäßige Kontrollen sowie Besichtigungen der Wasserwerke überprüft.

    Aus diesem Grund müssen die Betreiber der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen ihr Wasser in festgelegten Zeitintervallen mikrobiologisch und physikalisch-chemisch auf vorgegebene Parameter untersuchen lassen. Durch dieses Untersuchungsprogramm werden gesundheitliche Schädigungen durch Krankheitserreger oder Schadstoffe ausgeschlossen und somit ein größtmöglicher Verbraucherschutz erreicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de