Trinkwassergebühr Festsetzung
Hinweise für Essen
Beschreibung
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Erklärvideo zum Grundsteuerbescheid
Grundsteuer
Die Höhe der Grundsteuer ist abhängig vom Grundsteuermessbetrag (dieser errechnet sich aus dem Einheitswert) und vom Hebesatz. Der Grundsteuermessbetrag wird von der Bewertungsstelle des Finanzamtes festgesetzt. Das Finanzamt entscheidet ebenfalls, wem das Eigentum zugerechnet wird und ab wann die Bewertung erfolgt. An diese Vorgaben ist die Stadt Essen gebunden. Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Essen für das gesamte Stadtgebiet einheitlich beschlossen. Die an die Stadt Essen zu zahlende Grundsteuer errechnet sich aus dem Produkt von Grundsteuermessbetrag und Hebesatz. Das Stadtsteueramt kann Ihnen den Bescheid über die Grundsteuer erst bei Vorliegen des entsprechenden Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes bekannt geben. Das kann zur Folge haben, dass Sie rückwirkend für mehrere Jahre zur Grundsteuer herangezogen werden.
Grundbesitzabgaben
Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus folgenden Gebühren zusammen:
- Abfallbeseitigungsgebühren
- Niederschlagswassergebühren
- Schmutzwassergebühren
- Straßenreinigungsgebühren
- Winterdienstgebühren
Ausführliche Informationen zu diesen und weiteren relevanten Gebührenarten finden Sie unter der Rubrik verwandte Dienstleistungen auf der rechten Seite.
Fälligkeit
Die veranlagten Grundbesitzabgaben sind bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeitstage zu entrichten.
Abweichend von der grundsätzlichen Zahlungsverpflichtung, die Grundbesitzabgaben vierteljährlich zu entrichten, können Sie auf Antrag die Abgaben zum 1. Juli in einem Jahresbetrag überweisen.
Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden. Die jährliche Zahlungsweise bleibt maßgebend, bis sie widerrufen wird. Ein Widerruf muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Jahres erfolgen.
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Ansprechpartner
Veranlagungen und Rechtsbehelfe Grundbesitzabgaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-21777
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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