Teilhabe am Arbeitsmarkt Bewilligung

    Unterstützung zur Beschäftigung von Menschen beantragen, die seit vielen Jahren nicht gearbeitet haben und Bürgergeld bekommen

    Wenn Sie als Arbeitgeber Menschen einstellen möchten, die seit mindestens 6 Jahren nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet und Bürgergeld bezogen haben, können Sie beim Jobcenter Zuschüsse für Lohnkosten beantragen. 

    Beschreibung

    Hinweise für Alfter

    Die Sozialplattform umfasst folgende Leistungsbereiche:

    Arbeitslosigkeit & Arbeitssuche: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Arbeitsgelegenheiten; Arbeitslosengeld; Ausgleichsabgabe in Fällen von Schwerbehinderung; Bürgergeld; Eingliederung von Langzeitarbeitslosen; Eingliederung von Selbstständigen; Einstiegsgeld; Ermäßigtes Nahverkehrsticket; Förderung aus dem Vermittlungsbudget; Förderung schwer zu erreichender junger Menschen; Freie Förderung; Kommunale Eingliederungsleistungen; Pass für Geringverdienende; Teilhabe am Arbeitsmarkt

    Sozialhilfe & Grundsicherung: Einmalige Bedarfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Bildung und Teilhabe

    Wohnen: Wohngeld; Wohnberechtigungsschein; Übernahme von Mietrückständen

    Schule, Studium, Ausbildung: Berufsausbildungförderung (BAföG); Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

    Leistungen für Familien: Kindergeld; Kinderzuschlag; Bildung und Teilhabe; Familienpass

    Migration & Asyl: Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    Sozialleistungsfinder: Der Sozialleistungsfinder gibt Ihnen eine Übersicht über Sozialleistungen für die Sie anspruchsberechtigt sein könnten. Der Finder dient lediglich zu Orientierung und ist nicht rechtsverbindlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_64691138541cef9e5efe50c3a9bb2a71

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fürstenwall 25

    40219 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefüllter Antrag
    • Arbeitsvertrag

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Die Person, für die Sie die Förderung bekommen möchten, muss
      • über 25 Jahre alt sein,
      • innerhalb der letzten 7 Jahre mindestens 6 Jahre Bürgergeld bezogen haben
        und
      • in dieser Zeit gar nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt gewesen sein.
      • Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt oder ist die Person schwerbehindert, muss die Person in den letzten 5 Jahren Bürgergeld bezogen haben.
    • Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.
    • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn
      • Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten oder
      • Sie eine bisher für das Arbeitsverhältnis erbrachte Förderung ohne besonderen Grund nicht mehr in Anspruch nehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alfter

    Verfahrensablauf

    Um den Lohnkostenzuschuss zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen, bevor Sie jemanden einstellen und der Arbeitsvertrag geschlossen wird.

    • Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort werden Sie zur Förderung beraten und erhalten das Antragsformular oder Sie stellen den Antrag online.
    • Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn beim Jobcenter ein oder Sie stellen den Antrag online.
    • Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob das Beschäftigungsverhältnis förderfähig ist und die Person, die Sie einstellen möchten, für diese Förderung in Frage kommt.
    • Bei einer positiven Rückmeldung können Sie den Arbeitsvertrag abschließen und diesen umgehend an das Jobcenter übersenden.
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen Ihr Beschäftigter beziehungsweise Ihre Beschäftigte zugewiesen und Sie bekommen einen Bewilligungsbescheid.

    Das Jobcenter kümmert sich um das beschäftigungsbegleitende Coaching für Ihre Beschäftigte beziehungsweise Ihren Beschäftigten.

    Damit das Jobcenter Weiterbildungskosten übernehmen kann, müssen Sie ebenfalls zuerst einen Antrag stellen.

    • Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort erhalten Sie das Antragsformular.
    • Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn mit allen nötigen Unterlagen beim Jobcenter ein.
    • Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.

    Die Durchführung eines Praktikums haben Sie als Arbeitgeber vor dessen Beginn dem Jobcenter anzuzeigen.

    Fristen

    Beantragen Sie den Lohnkostenzuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine 

    Kosten

    Hinweise für Alfter

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alfter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Alfter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de