Unterstützung zur Beschäftigung von Menschen beantragen, die seit vielen Jahren nicht gearbeitet haben und Bürgergeld bekommen
Wenn Sie als Arbeitgeber Menschen einstellen möchten, die seit mindestens 6 Jahren nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet und Bürgergeld bezogen haben, können Sie beim Jobcenter Zuschüsse für Lohnkosten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Einigen langzeitarbeitslosen Personen gelingt es kaum, einen Arbeitsplatz zu bekommen.
Viele dieser Menschen wollen gerne wieder arbeiten. Sie sind motiviert und zeigen Engagement, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können.
Um den Sprung in die Erwerbstätigkeit zu schaffen, benötigen Langzeitarbeitslose einen geeigneten Arbeitsplatz und Unterstützung nach Beschäftigungsaufnahme.
Diese Förderung bietet im Rahmen der Teilhabe einen Lohnkostenzuschuss zur Förderung von Langzeitarbeitslosen ab 25 Jahre. Zur Zielgruppe gehören Menschen, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben und überwiegend erwerbslos waren.
Gefördert wird jeweils eine längerfristige, sozialversicherungspflichtige, öffentlich geförderte Beschäftigung. Die Förderhöhe ist jeweils nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses gestaffelt. In den ersten beiden Jahren beträgt sie 100 Prozent. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent. Zusätzlich können Kosten für erforderliche Weiterbildungen übernommen werden.
Geförderte Beschäftigungen werden durch Coaches des Jobcenters begleitet. Das Coaching stellt sicher, dass die Beschäftigung sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Sie zufriedenstellend abläuft.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Antragstellung sind im "Merkblatt für Arbeitgeber" hinterlegt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Arbeitsvertrag
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Die Person, für die Sie die Förderung bekommen möchten, muss
- über 25 Jahre alt sein,
- innerhalb der letzten 7 Jahre mindestens 6 Jahre Bürgergeld bezogen haben
und - in dieser Zeit gar nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt gewesen sein.
- Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt oder ist die Person schwerbehindert, muss die Person in den letzten 5 Jahren Bürgergeld bezogen haben.
- Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.
- Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn
- Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten oder
- Sie eine bisher für das Arbeitsverhältnis erbrachte Förderung ohne besonderen Grund nicht mehr in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
Um den Lohnkostenzuschuss zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen, bevor Sie jemanden einstellen und der Arbeitsvertrag geschlossen wird.
- Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort werden Sie zur Förderung beraten und erhalten das Antragsformular oder Sie stellen den Antrag online.
- Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn beim Jobcenter ein oder Sie stellen den Antrag online.
- Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob das Beschäftigungsverhältnis förderfähig ist und die Person, die Sie einstellen möchten, für diese Förderung in Frage kommt.
- Bei einer positiven Rückmeldung können Sie den Arbeitsvertrag abschließen und diesen umgehend an das Jobcenter übersenden.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen Ihr Beschäftigter beziehungsweise Ihre Beschäftigte zugewiesen und Sie bekommen einen Bewilligungsbescheid.
Das Jobcenter kümmert sich um das beschäftigungsbegleitende Coaching für Ihre Beschäftigte beziehungsweise Ihren Beschäftigten.
Damit das Jobcenter Weiterbildungskosten übernehmen kann, müssen Sie ebenfalls zuerst einen Antrag stellen.
- Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort erhalten Sie das Antragsformular.
- Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn mit allen nötigen Unterlagen beim Jobcenter ein.
- Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.
Die Durchführung eines Praktikums haben Sie als Arbeitgeber vor dessen Beginn dem Jobcenter anzuzeigen.
Fristen
Beantragen Sie den Lohnkostenzuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2023
Stichwörter
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