Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen

    Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Im Kreis Heinsberg nehmen die Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg  und Wegberg jeweils für ihr Stadtgebiet Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Stadt Wassenberg sowie für die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht. Überschreitet eine Veranstaltung die Stadt- bzw. Kreisgrenze, ist ebenfalls das Straßenverkehrsamt zuständig.

    Der Antrag kann per Post, Fax, oder durch persönliche Vorsprache beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.

    Straßen dienen grundsätzlich und zunächst einmal ausschließlich der Abwicklung des Verkehrs. Soll nun eine Veranstaltung ganz oder teilweise auf einer Straße stattfinden, so wird diese Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen. Die Veranstaltung bedarf insoweit einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO durch die Straßenverkehrsbehörde. Regelmäßig ist dies zum Beispiel bei Radtouristikfahrten, Laufveranstaltungen, Schützen- und Karnevalsumzügen, Oldtimerfahrten etc. der Fall.

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    Version

    Technisch geändert am 28.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens von 10,20 € bis 2.301,00 € werden für Regelfälle folgende Pauschalbeträge erhoben:

    • Umzüge 25,50 €
    • Leichtathletik 40,00 €
    • Radsport, Pferdesport 70,00 €
    • Motorsport 250,00 €

    Je nach dem mit der Erteilung der Erlaubnis verbundenen Verwaltungsaufwand werden in Einzelfällen auch hiervon abweichende Gebühren festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de