Konzession für Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken
Hinweise für Essen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Der Antrag muss persönlich vom zukünftigen Gewerbetreibenden oder einer vertretungsberechtigten Person hier in den Diensträumen gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Aufsicht
Die öffentlichen Krankenanstalten (staatliche oder kirchliche Trägerschaft) unterliegen zumeist nicht dem Gewerberecht.
Die Fachaufsicht über private Krankenanstalten nimmt das Gesundheitsamt der Stadt Essen wahr.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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