Versteigerergewerbe
Hinweise für Unna
Beschreibung
Hinweise für Unna
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis des Bereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Aufnahme der Tätigkeit als Versteigerer ist an einige rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Voraussetzungen für die Erteilung einer Versteigerererlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse des Antragstellers. Einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis können Sie schriftlich oder persönlich bei dem unten aufgeführten Ansprechpartner stellen. Die Versteigererverordnung findet keine Anwendung auf:
- Internetauktionen
- Verkäufe, die nach gesetzlicher Vorschrift durch Kursmakler oder durch die hierzu öffentlich ermächtigten Handelsmakler vorgenommen werden,
- Versteigerungen, die von Behörden oder von Beamten vorgenommen werden,
- Versteigerungen, zu denen als Bieter nur Personen zugelassen werden, die Waren der angebotenen Art für ihren Geschäftsbetrieb ersteigern wollen.
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Nach dem Gebührengesetz NRW und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Tarifstelle 12.9
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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