Versteigerergewerbe

    Versteigerergewerbe : Erlaubnisse nach § 34b Gewerbeordnung (GewO)

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Wer benötigt eine Erlaubnis?

    Nach § 34b Gewerbeordnung (GewO) benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will. Weitere Infos finden Sie auf dem Merkblatt unter Online Services.

    Wer kann eine Erlaubnis beantragen?

    Die Erlaubnis kann von natürlichen und juristischen Personen beantragt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG) ist für jede*n geschäftsführungsberechtigte*n Gesellschafter*in eine Erlaubnis zu beantragen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin.

    Welche Voraussetzungen gibt es?

    Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der*die Antragsteller*in (bei einer juristischen Person die Geschäftsführung bzw. der Vorstand und die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen) die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Der*die Antragsteller*in muss in geordneten Vermögensverhältnissen leben.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - 32/6-3 - Buchstaben O-Z

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-27341

    Fax: +49 231 50-27341

    E-Mail: makler@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - 32/6-3 - Buchstaben H-N

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-27346

    Fax: +49 231 50-27346

    E-Mail: makler@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - 32/6-3 - Teamleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-25001

    Fax: +49 231 50-25001

    E-Mail: makler@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - 32/6-3 Buchstaben A-G

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-22981

    Fax: +49 231 50-22981

    E-Mail: makler@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    § 34b Gewerbeordnung (GewO) und Versteigererverordnung (VerstV)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), wird bei Antragstellung fällig und beträgt 500,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de