Versteigerergewerbe
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Gewerbe: Versteigerungserlaubnis gem. § 34 b GewO
Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis des Fachbereichs Ordnung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Kopie des Miet- oder Pachtvertrages, ggfls. Grundbuchauszug
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
- Führungszeugnis Belegart "O" für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde
- bei juristischen Personen: Vorlage des Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregister sowie des Gesellschaftervertrages bzw. der Satzung
- Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung
- Vermögens- / Kapitalnachweis über liquide Mittel in Höhe von 250.000 Euro
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Erlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 700 Euro fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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