Versteigerergewerbe
Hinweise für Alfter
Beschreibung
Hinweise für Alfter
Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Rechts- und Ordnungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Die Erlaubnis kann (auch nachträglich) mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
Keine Erlaubnispflicht besteht für:
1. Internetauktionen (Bitte beachten Sie: Wenn Teilnehmerinnen und Teilnehmer online an Vor-Ort-Versteigerungen teilnehmen, so ist eine Erlaubnis erforderlich! Der Begriff "Internetauktionen" bezieht sich auf jene Auktionen, die ausschließlich online stattfinden.),
2. Verkäufen, die nach gesetzlicher Vorschrift durch Kursmaklerinnen und Kursmakler oder durch die hierzu ermächtigten Handelsmaklerinnen und Handelsmakler vorgenommen werden,
3. Versteigerungen, die von Behörden oder Beamten vorgenommen werden oder
4. Versteigerungen, zu denen als Bieterinnen und Bieter nur Personen zugelassen werden, die Waren der angebotenen Art für ihren Geschäftsbetrieb ersteigern wollen.
Sie haben einen Rechtsanspruch auf Erteilung der beantragten Erlaubnis, sofern kein Versagungsgrund i.S.v. §34b Abs.4 Nr.1 o. Nr.2 GewO vorliegt.
Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. OHG, KG) ist eine Erlaubnis für alle geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Kommanditistinnen und Kommandisten, sofern sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.
Die Erlaubnis ist personengebunden, d. h. Sie können weder eine auf Ihren Namen lautende Erlaubnis auf eine andere Person übertragen, noch kann eine andere Person eine auf seinen Namen lautende Erlaubnis auf Sie übertragen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Rhein-Sieg-Kreis: Rechts- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02241 132-141
Fax: 02241 132-179
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- Registerauszug (z. B. Handelsregisterauszug bei juristischen Personen) und Gesellschaftsvertrag,
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9),
- Bundeszentralregisterauszug (Belegart 0),
- Bescheinigung der Stadtkasse und ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes.
Hinweis: Es ist zusätzlich eine Anmeldung über das steuerliche ELSTER-Portal notwendig.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Die Höhe der Gebühr liegt im Rahmen zwischen 50 und 700 Euro.
Die Höhe der Gebühr liegt im Rahmen zwischen 50 und 500 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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