außer Kraft - Baugenehmigung Erteilung für bauliche Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen

    Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkünfte

    Sie wollen eine Flüchtlingsunterkunft errichten bzw. Flüchtlingen oder Asylbegehrenden eine Unterkunft anbieten? Informationen dazu erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen durchgeführt. Ausnahmen: Große Sonderbauten (zum Beispiel Büro- und Verwaltungsgebäude, Hochhäuer, Hotels und große Gewerbebetriebe).

    Im einfachen Genehmigungsverfahren beschränkt sich die Prüfung auf einen Teil der baurechtlichen Vorschriften. Sie als Bauherr müssen aber stets alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die vorgeben wie, wo und was man bauen darf, einhalten. Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Genehmigung dafür erhalten haben. Eine Kopie der Baugenehmigungen und Bauvorlagen muss an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8bc9412d4ef86e5f24c773fc235476cf

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    IV.2 Fachbereich Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Bauantragsformular
    • amtlicher Lageplan M 1:500
    • Bauzeichnungen M 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
    • Baubeschreibung
    • Betriebsbeschreibung (für gewerbliche Anlagen)
    • Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ)
    • Berechnung des umbauten Raumes
    • Berechnung der Zahl der Vollgeschosse
    • Nachweis der notwendigen Einstellplätze
    • bautechnische Nachweise für den Schall- und Wärmeschutz (sofern erforderlich)
    • Baustatistikvordruck

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das einfache Baugenehmigungsverfahren (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für alle genehmigungsbedürftigen Anlagen, die keine großen Sonderbauten sind, insbesondere für Wohngebäude und für kleinere Gebäude und bauliche Anlagen, soweit diese nicht von der Baugenehmigungspflicht freigestellt sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Nach Vollständigkeit der Unterlagen informiert die untere Bauaufsichtsbehörde den Antragsteller über den Eingang des Antrags und teilt das Aktenzeichen mit. Soweit erforderlich, werden externe Stellen aufgefordert, Stellungnahmen zum Bauvorhaben abzugeben.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet über den Bauantrag innerhalb von drei Monaten, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und in dem Fall des § 77 BauO NRW 2018  innerhalb von sechs Wochen. Die Frist beginnt, sobald die Bauvorlagen vollständig und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen.

    Kosten

    Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens, sie beträgt 0,6 - 1,3% der Rohbausumme. Weitere Gebühren kommen hinzu.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Zusätzlich erforderliche Bauvorlagen für große Sonderbauten:

    • Brandschutzkonzept vom staatl. anerkannten Sachverständigen
    • Nachweis der Standsicherheit (geprüfte Statik)
    • Immissionsschutzgutachten (ggf.)

    Zusätzliche Angaben und Bauvorlagen für besondere Vorhaben (SBauVO NRW).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de