Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkünfte
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen durchgeführt. Ausnahmen: Große Sonderbauten (zum Beispiel Büro- und Verwaltungsgebäude, Hochhäuer, Hotels und große Gewerbebetriebe).
Im einfachen Genehmigungsverfahren beschränkt sich die Prüfung auf einen Teil der baurechtlichen Vorschriften. Sie als Bauherr müssen aber stets alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die vorgeben wie, wo und was man bauen darf, einhalten. Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Genehmigung dafür erhalten haben. Eine Kopie der Baugenehmigungen und Bauvorlagen muss an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
- Bauantragsformular
- amtlicher Lageplan M 1:500
- Bauzeichnungen M 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung (für gewerbliche Anlagen)
- Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ)
- Berechnung des umbauten Raumes
- Berechnung der Zahl der Vollgeschosse
- Nachweis der notwendigen Einstellplätze
- bautechnische Nachweise für den Schall- und Wärmeschutz (sofern erforderlich)
- Baustatistikvordruck
Formulare
Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
Vordruck zum Antrag für das einfache Baugenehmigungsverfahren (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für alle genehmigungsbedürftigen Anlagen, die keine großen Sonderbauten sind, insbesondere für Wohngebäude und für kleinere Gebäude und bauliche Anlagen, soweit diese nicht von der Baugenehmigungspflicht freigestellt sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Nach Vollständigkeit der Unterlagen informiert die untere Bauaufsichtsbehörde den Antragsteller über den Eingang des Antrags und teilt das Aktenzeichen mit. Soweit erforderlich, werden externe Stellen aufgefordert, Stellungnahmen zum Bauvorhaben abzugeben.
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage können Sie eine Verlängerung beantragen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet über den Bauantrag innerhalb von drei Monaten, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und in dem Fall des § 77 BauO NRW 2018 innerhalb von sechs Wochen. Die Frist beginnt, sobald die Bauvorlagen vollständig und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Zusätzlich erforderliche Bauvorlagen für große Sonderbauten:
- Brandschutzkonzept vom staatl. anerkannten Sachverständigen
- Nachweis der Standsicherheit (geprüfte Statik)
- Immissionsschutzgutachten (ggf.)
Zusätzliche Angaben und Bauvorlagen für besondere Vorhaben (SBauVO NRW).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück