Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkünfte
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Im Rahmen des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens wird sichergestellt, dass die Vorschriften und Bestimmungen des öffentlichen Baurechts eingehalten werden.
Bei konkreten Situationen, die Gefahr bedeuten oder die baurechtswidrig sind, sind die Bauaufsicht und die Bauverwaltung von Gesetzes wegen verpflichtet einzuschreiten.
Die Leistungen der Bauaufsicht finden Sie hier im Überblick:
- Annahme von Anträgen: Bauvoranfragen, Bauanträge, Anzeigen zur Beseitigung, Nutzungsänderungen, Genehmigungsfreistellung, Grundstücksteilungen
- Herausgabe von: Antragsformularen, Auszügen aus der Liegenschaftskarte, Bebauungsplanauszügen, Bauleitplänen, Lageplanauszügen und Lagebezeichnung, Luftbildern, Planstellungsverfahren
- Auskünfte zu: Liegenschaftskarten, Bebauungsplänen, Baulastenverzeichnis, Akteneinsicht zu laufenden bauaufsichtlichen Verfahren, Altakteneinsicht im Archiv
- Information und Bürgerberatung zu bauaufsichtlichen Verfahren, Planungs- und Bauordnungsrecht
- Erteilung von Vorbescheiden, Baugenehmigungen, Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen
- Eintragung und Löschung von Baulasten
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen gemäß Wohnungseigentumsgesetz
- Wiederkehrende bauaufsichtliche Prüfungen
- Bauzustandsbesichtigungen und -kontrollen
- Abwehr von Gefahren an Gebäuden und baulichen Anlagen
- Ordnungsrechtliche Aufgaben (Anordnungen, Zwangsmaßnahmen, Bußgelder)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dormagen
· Bauantrag
· Lageplan
· Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
· Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung
· Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung
· Formular zur Hochbaustatistik
Gegebenenfalls erforderlich:
· Amtlicher Lageplan je nach Grundstücksverhältnissen
· Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei Vorhaben, im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich
· Brandschutzkonzept
· Nachweis der Bauvorlageberechtigung
· Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, eventuell mit Zustimmungserklärung der Nachbarn
· Ausnahmeantrag
· Berechnung der Abstandflächen
· Berechnung der Wohn- oder Nutzflächen
· Stellplatznachweis
· Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Anzahl der Vollgeschosse und der
· Nachweis der Gebäudeklasse
Sie müssen in der Regel die Unterlagen in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen.
Formulare
Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
Vordruck zum Antrag für das einfache Baugenehmigungsverfahren (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei
der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie
Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein.
Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom
Entwurfsverfasser (Architektin/Architekt oder
Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom
Entwurfsverfasser unterschrieben werden.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen
vollständig sind und welche anderen Ämter am Verfahren zu
beteiligen sind.
Falls erforderlich, benachrichtigt die Bauaufsichtsbehörde die
Eigentümer benachbarter Grundstücke (Angrenzer). Diese
können nun innerhalb von 2 Wochen Einwendungen gegen das
Bauvorhaben vorbringen.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Bauantrag im Rahmen eines
eingeschränkten Prüfungsumfangs auf Übereinstimmung mit den
öffentlich - rechtlichen Vorschriften. Die Prüfung beschränkt sich
jedoch darauf, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist
und wesentliche bauordnungsrechtliche Anforderungen, wie
Abstandsflächen und Barrierefreiheit, eingehalten wurden.
Gegebenenfalls stimmt sie sich mit weiteren Stellen ab, deren
Aufgabenbereich berührt wird, zum Beispiel mit der
Denkmalschutzbehörde.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft
wurde, wird Ihnen die Entscheidung schriftlich mitgeteilt:
- Die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen,
wenn die Baugenehmigung vorliegt. Die Bauaufsichtsbehörde
kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und
Anforderungen überprüfen. Die Bauüberwachung kann
stichprobenartig durchgeführt werden.
Bauzustandsbesichtigungen werden bei Fertigstellung des
Rohbaus und bei der abschließenden Fertigstellung genehmigter
Anlagen durchgeführt.
Feuerungsanlagen dürfen Sie erst nach Bescheinigung der
Brandsicherheit und der sicheren Abführung der
Verbrennungsgase durch den Bezirksschornsteinfegermeister in
Betrieb nehmen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Dormagen
Die Bearbeitung eines Bauantrages ist stets gebührenpflichtig. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens. In der Regel beträgt sie mindestens 0,6% und höchstens 1,3% der landesweit festgelegten Rohbausumme.
Hinweise (Besonderheiten)
Die befristete Errichtung von mobilen Unterkünften ist mit einer Rückbaupflicht verbunden.
Damit soll gewährleistet werden, dass der ursprüngliche Zustand nach Ablauf der Frist wiederhergestellt wird.
Weitere Informationen
Hinweise für Dormagen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.09.2022
Stichwörter
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