außer Kraft - Baugenehmigung Erteilung für bauliche Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen

    Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkünfte

    Sie wollen eine Flüchtlingsunterkunft errichten bzw. Flüchtlingen oder Asylbegehrenden eine Unterkunft anbieten? Informationen dazu erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    In den meisten Fällen werden Bauanträge im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gemäß §64 BauO NRW geprüft, so beispielsweise die Errichtung von Einfamilienhäusern, kleineren Mehrfamilienhäusern sowie auch kleiner Sonderbauten.

    An "Große Sonderbauten" wie Büro- und Verwaltungsgebäude, Hotels, Schulen, Großgaragen, große Gewerbebetriebe, Wohnheime sowie weitere bauliche Anlagen und Einrichtungen (siehe Liste unter §50 Abs. 2 BauO NRW) werden besondere Anforderungen gestellt. Die Prüfung des Bauantrags für Große Sonderbauten erfolgt gemäß §65 BauO NRW. Bitte beachten Sie hierbei die unten genannten zusätzlich erforderlichen Bauvorlagen.

    Ein Bauantrag ist schriftlich mit allen erforderlichen Unterlagen bei uns zu stellen.

    Die Unterlagen (Bauvorlagen) müssen grundsätzlich von einer entwurfsverfassenden Person erstellt sein. Sie muss gem. §54 BauO NRW nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein und ist für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit des Entwurfs verantwortlich. In der Regel handelt es sich um Architektinnen oder Architekten und Ingenieurinnen oder Ingenieure, die eine Bauvorlagenberechtigung besitzen.

    Für die Beantragung von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 ist auch bauvorlageberechtigt, wer als Meisterin oder Meister des Maurer-, Betonbauer- ,des Zimmererhandwerks oder als eine den oben Genannten gleichgestellte Person in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten bei der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen eingetragen ist.

    Sollte Ihr Bauvorhaben den Vorgaben des § 62 BauO NRW entsprechen, gehört es zu den verfahrensfreien Vorhaben. Für ihre Errichtung benötigen Sie keine Baugenehmigung. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Einhaltung des Planungs- und des Baurechts bei genehmigungsfreien Vorhaben in Ihrer Verantwortung als Bauherr liegt.

    Sollten Sie unsicher über die Zulässigkeit Ihrer Anlage sein, wenden Sie sich gerne an uns.

    Eine detaillierte Liste der verfahrensfreien Vorhaben finden Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2f2dd588ad7c75b07b648c41fa718c43

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    • Bauantragsformular
    • amtlicher Lageplan (sofern erforderlich)
    • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
    • Baubeschreibung
    • Betriebsbeschreibung (für gewerbliche Anlagen)
    • Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ)
    • Berechnung des umbauten Raumes
    • Berechnung der Zahl der Vollgeschosse
    • Nachweis der notwendigen Einstellplätze
    • bautechnische Nachweise für den Schall- und Wärmeschutz (sofern erforderlich)
    • Baustatistikvordruck

    Hier finden Sie die Antrgasvordrucke aus dem BauportalNRW:

    Antrag Baugenehmigungsverfahren
    Antrag auf vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
    Baubeschreibung
    Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
    Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliches Vorhaben

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das einfache Baugenehmigungsverfahren (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

    Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei
    der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie
    Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein.
    Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom
    Entwurfsverfasser (Architektin/Architekt oder
    Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom
    Entwurfsverfasser unterschrieben werden.
    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen
    vollständig sind und welche anderen Ämter am Verfahren zu
    beteiligen sind.
    Falls erforderlich, benachrichtigt die Bauaufsichtsbehörde die
    Eigentümer benachbarter Grundstücke (Angrenzer). Diese
    können nun innerhalb von 2 Wochen Einwendungen gegen das
    Bauvorhaben vorbringen.
    Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Bauantrag im Rahmen eines
    eingeschränkten Prüfungsumfangs auf Übereinstimmung mit den
    öffentlich - rechtlichen Vorschriften. Die Prüfung beschränkt sich
    jedoch darauf, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist
    und wesentliche bauordnungsrechtliche Anforderungen, wie
    Abstandsflächen und Barrierefreiheit, eingehalten wurden.
    Gegebenenfalls stimmt sie sich mit weiteren Stellen ab, deren
    Aufgabenbereich berührt wird, zum Beispiel mit der
    Denkmalschutzbehörde.
    Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft
    wurde, wird Ihnen die Entscheidung schriftlich mitgeteilt:

    • Die Baugenehmigung wird erteilt,
    • nur mit bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt oder
    • der Bauantrag wird abgelehnt.


    Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen,
    wenn die Baugenehmigung vorliegt. Die Bauaufsichtsbehörde
    kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und
    Anforderungen überprüfen. Die Bauüberwachung kann
    stichprobenartig durchgeführt werden.
    Bauzustandsbesichtigungen werden bei Fertigstellung des
    Rohbaus und bei der abschließenden Fertigstellung genehmigter
    Anlagen durchgeführt.
    Feuerungsanlagen dürfen Sie erst nach Bescheinigung der
    Brandsicherheit und der sicheren Abführung der
    Verbrennungsgase durch den Bezirksschornsteinfegermeister in
    Betrieb nehmen.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellung verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel innerhalb von 6 Wochen Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Gebühren werden der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) entsprechend erhoben.

    Die Höhe richtet sich nach dem Rohbauwert bzw. nach den Herstellungskosten und der Einstufung in "normale" oder "vereinfachte" Verfahren.

    Für den Rohbauwert werden amtlich festgesetzte Durchschnittskosten abhängig von der Gebäudeart und dem Bauvolumen herangezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die befristete Errichtung von mobilen Unterkünften ist mit einer Rückbaupflicht verbunden.

    Damit soll gewährleistet werden, dass der ursprüngliche Zustand nach Ablauf der Frist wiederhergestellt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de