Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung

    Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Wer selbständig alkoholische Getränke an andere ausschenkt, muss hierfür eine Gaststättenerlaubnis besitzen. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind grundsätzlich alle Gesellschafter Gewerbetreibende, so dass alle Gesellschafter eine Gaststättenerlaubnis benötigen. Auch bei der Führung eines Betriebes durch einen Verein oder eine öffentliche Körperschaft (zum Beispiel eine Kirchengemeinde) ist eine Erlaubnis erforderlich. Der Betrieb einer Trinkhalle (Verabreichen von alkoholfreien Getränken und/oder Speisen) ist erlaubnisfrei. Ebenso bedarf einer Erlaubnis nicht, wer in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an seine Hausgäste verabreicht. Es ist jedoch in allen Fällen eine Anzeige der Gewerbeausübung bei der Gewerbemeldestelle so wie eine Baugenehmigung des Bauordnungsamtes erforderlich.
     
    Für den Betrieb eines Straßencafés auf öffentlicher Fläche ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis des Bereiches Sicherheit und Ordnung erforderlich. Ebenso muss eine bestehende Gaststättenerlaubnis erweitert werden, wenn andere oder zusätzliche Räumlichkeiten oder Aussenflächen (Biergärten, Straßencafés, Terrassen usw.) neu genutzt werden sollen. Der Antrag muss persönlich vom zukünftigen Gewerbetreibenden beziehungsweise der vertretungsberechtigten Person in den Diensträumen des Bereiches Sicherheit und Ordnung gestellt werden. Die vorzulegenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsvordruck.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Unna

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Als zukünftiger Stellvertreter:

    Folgende Unterlagen können angefordert werden

    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
    • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
    • Bescheinigung des Insolvenzgerichts,
    • Führungszeugnis (Belegart „0“),
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),

    Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3.

    bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis.

    Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen.

    Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen, außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Der Stellvertreter muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und darüber hinaus an einem Unterrichtungsverfahren bei einer Industrie- und Handelskammer zu den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts teilnehmen und sich diese Unterrichtung bescheinigen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob der Stellvertreter alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Stellvertretungserlaubnis erfüllt.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Stellvertretungserlaubnis.

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so haben Sie dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen. 
    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie ohne die erforderliche Erlaubnis ein Gaststättengewerbe durch einen Vertreter betreiben. In diesem Fall handelt auch der Stellvertreter ordnungswidrig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de