Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz ErteilungOnline erledigen

    Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen

    Beschreibung

    Hinweise für Neunkirchen

    nicht angegeben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9c22f15ce82e4a4372e4dfed1e2ea708

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neunkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 3

    57290 Neunkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02735 767 203

    Fax: 02735 767 65203

    E-Mail: w.benz@neunkirchen-siegerland.de

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neunkirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neunkirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neunkirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neunkirchen

    Kosten

    Hinweise für Neunkirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neunkirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de