Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen
Beschreibung
Hinweise für Neuenkirchen
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Ansprechpartner
Gemeinde Neuenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05973 926-22
E-Mail: britta.bruening@neuenkirchen.de
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024