Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung

    Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Gaststättenerlaubnis (dauerhaft)

    Wer einen Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchte, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 2 Gaststättengesetz (GastG).

    Im Rahmen der Erlaubniserteilung sind insbesondere die Zuverlässigkeit des Antragsstellenden sowie das Vorliegen von geordneten Vermögensverhältnissen zu prüfen. Außerdem muss der Betrieb die baurechtlichen, lebensmittelrechtlichen und gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Informationen bezüglich der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt bzw. erhalten Sie im Rahmen einer persönlichen Vorsprachen in der hiesigen Dienststelle.

    Wollen Sie einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb übernehmen, kann Ihnen die Fortführung dieses Gaststättenbetriebes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden. Die vorläufige Erlaubnis soll nicht länger als 3 Monate erteilt werden, kann aber auch darüber hinaus verlängert werden, sofern ein gewichtiger Grund vorliegt.

    Beabsichtigen Sie lediglich alkoholfreie Getränke und / oder zubereitete Speisen zu verabreichen, ist das Gaststättengewerbe erlaubnisfrei. Erlaubnisfreie Gaststätten benötigen jedoch ebenfalls eine gültige Baugenehmigung des zuständigen Fachbereichs Bauaufsicht sowie eine Gewerbeanmeldung, bevor der Betrieb aufgenommen werden kann.

    Für den Betrieb eines Freiluftausschankes auf öffentlicher Fläche benötigen Sie neben der Gaststättenerlaubnis zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

    Gestattung (vorübergehende Gaststättenerlaubnis)

    Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn er an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft.

    Hinweise:
    Sollten Sie den Alkoholausschank im Rahmen einer Veranstaltung im Freien planen, so muss außerdem gegebenenfalls ein Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung beim Ordnungsamt gestellt werden.
    Sollte die Veranstaltung in einem Festzelt durchgeführt werden, setzen Sie sich bitte mit dem hiesigen Fachbereich Bauaufsicht in Verbindung.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gaststättenangelegenheiten (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44 - 46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Als zukünftiger Stellvertreter:

    Folgende Unterlagen können angefordert werden

    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
    • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
    • Bescheinigung des Insolvenzgerichts,
    • Führungszeugnis (Belegart „0“),
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),

    Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz oder eine Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) i.V.m. deren Anlage 3.

    bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis.

    Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen.

    Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen, außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Der Stellvertreter muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und darüber hinaus an einem Unterrichtungsverfahren bei einer Industrie- und Handelskammer zu den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts teilnehmen und sich diese Unterrichtung bescheinigen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob der Stellvertreter alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Stellvertretungserlaubnis erfüllt.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Stellvertretungserlaubnis.

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so haben Sie dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen. 
    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie ohne die erforderliche Erlaubnis ein Gaststättengewerbe durch einen Vertreter betreiben. In diesem Fall handelt auch der Stellvertreter ordnungswidrig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de