Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung

    Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten. Sofern Sie keine alkoholischen Getränke ausschenken möchten, ist eine Gewerbeanmeldung ausreichend.

    Gleichzeitig - oder auch nachträglich - können Sie für Ihre*n Stellvertreter*in eine Stellvertretungserlaubnis beantragen.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    fehlt fehlt

    fehlt fehlt

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeabteilung - Gaststätten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-27761

    Fax: 0221 / 221-26131

    E-Mail: Gaststaettenangelegenheiten@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Personalausweis
      oder Nationalpass mit Meldebescheinigung
    • Ausländische Staatsangehörige,
      mit Ausnahme von EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit berechtigt. Bei einer Tätigkeit als Geschäftsführer*in einer juristischen Person, oder als Stellvertreter*in einer natürlichen Per
    • bei juristischen Personen
      zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung
    • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts
      derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise der oder die gesetzliche Vertreter*in, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten diese Unterlagen beim für Ihre
    • Auszug aus der Schuldnerkartei
      über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO). Diese Bescheinigung ist nur über das Internet erhältlich. Die Internetadresse finden Sie unter "Downloads und Infos". Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden S
    • Unterlagen des Objektes
      Bringen Sie bitte die Unterlagen zum Gebäude mit, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan, Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung in zweifacher Ausfertigung
    • Baugenehmigung und Schlussabnahme
    • Pachtvertrag
      in Kopie. Die Bruttopacht muss erkennbar sein.
    • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
      des Ortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
      des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen" unter
    • Führungszeugnis
      Das Führungszeugnis (Belegart "O") können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes (für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus).
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
      Den Auszug (Belegart "9") können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle (für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten) beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde ihr
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
      über die Grundzüge des Lebensmittelrechts. Die IHK bietet dazu regelmäßig Termine an.

    Voraussetzungen

    Der Stellvertreter muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und darüber hinaus an einem Unterrichtungsverfahren bei einer Industrie- und Handelskammer zu den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts teilnehmen und sich diese Unterrichtung bescheinigen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob der Stellvertreter alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Stellvertretungserlaubnis erfüllt.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Stellvertretungserlaubnis.

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Gebühren für eine Gaststättenerlaubnis werden bei der Antragstellung für Sie errechnet und liegen zwischen 530,33 und 3.500 Euro.

    Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro sowie die Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Höhe von 26 Euro für natürliche Personen, 33 Euro für juristische Personen und für jede weitere geschäftsführende Person 13 Euro.

    Sie können die Gebühr überweisen oder bar einzahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so haben Sie dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen. 
    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie ohne die erforderliche Erlaubnis ein Gaststättengewerbe durch einen Vertreter betreiben. In diesem Fall handelt auch der Stellvertreter ordnungswidrig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de