Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan und Beteiligung
Beschreibung
Hinweise für Lage
Der Flächennutzungsplan stellt die erste Stufe im zweistufigen System der Bauleitplanung dar. Er gibt in groben Zügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung hinsichtlich der Bodennutzung der Gemeinde für sämtliche Grundstücke im Gemeindegebiet vor und setzt damit den Rahmen für den in der zweiten Planungsstufe aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungsplan mit seinen rechtsverbindlichen Festsetzungen. Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans und seiner Änderung sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Der Flächennutzungsplan sowie seine Änderung unterliegen daher der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Für die Stadt Lage ist dies die Bezirksregierung Detmold. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Die Inhalte des Flächennutzungsplans richten sich nach den Bestimmungen des § 5 BauGB.
Hier sind die Hauptinhalte des Flächennutzungsplans geregelt, wie z. B.:
- Bauflächen und Baugebiete und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung
- überörtliche Verkehrsflächen
- Flächen für Ver- und Entsorgung
- Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wald
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Der Flächennutzungsplan besteht in der Regel aus einer Planzeichnung im Maßstab 1: 20.000 bis 1:10.000.
Jedem Flächennutzungsplan bzw. jeder FNP-Änderung ist eine Begründung (früher: Erläuterungsbericht) beizufügen, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt sind.
In einem Umweltbericht sind darüber hinaus die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes darzulegen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Baugesetzbuch, Umweltbericht).
- Bürger benötigen keine Unterlagen.
- optional: Stellungnahme
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
- Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lage
Verfahrensablauf
- Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
- Erarbeitung des Plankonzepts
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Überarbeitung des Plankonzepts
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen
- Abwägung, Beschluss
- Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
- Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.08.2024
Stichwörter
Hinweise für Lage