Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan und Beteiligung
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar. Er wird im Maßstab eines Stadtplanes aufgestellt und zeigt in den Grundzügen die langfristig beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach den voraussehbaren Erfordernissen. Er ist an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen, die im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, festgelegt sind. Bebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Im Flächennutzungsplan werden Bauflächen wie Wohnbauflächen (W), Gemischte Bauflächen (M), Gewerbliche Bauflächen (G) und Sonderbauflächen (S) dargestellt, aber auch Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen, Flächen für die Ver- und Entsorgung, Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen.
Der Flächennutzungsplan, der auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet wird, hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Dritten, allerdings bindet sich die Stadt selbst mit dem Beschluss über den Flächennutzungsplan für die Aufstellung von Bebauungsplänen, die nicht im Widerspruch zum Flächennutzungsplan stehen dürfen.
Die Darstellungen können darüber hinaus auch unmittelbar von rechtlicher Bedeutung sein, z. B. bei der Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind verpflichtet, bei eigenen Planungen den abgestimmten Flächennutzungsplan zu berücksichtigen.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan liegt nach der Bekanntmachung mit der Begründung bei der Stadt, Planungsamt, zur dauernden Einsichtnahme für alle Interessierten bereit. In das Aufstellungsverfahren kann sich jeder Bürger einbringen, in dem er bei der frühzeitigen Beteiligung und der Auslegung Anregungen und Bedenken äußert und so aktiv an der Gestaltung der Stadt teilnimmt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Baugesetzbuch, Umweltbericht).
- Bürger benötigen keine Unterlagen.
- optional: Stellungnahme
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
- Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
- Erarbeitung des Plankonzepts
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Überarbeitung des Plankonzepts
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen
- Abwägung, Beschluss
- Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
- Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Die Flächennutzungsplanänderungen finden Sie im Bereich Downloads.
Informationen zu Überschwemmungsgebieten finden Sie hier.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.08.2024
Stichwörter
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