Flächennutzungsplan Aufstellung

    Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan und Beteiligung

    Hier finden Sie Informationen zum Aufstellungsverfahren eines Flächennutzungsplans und der Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Flächennutzungsplan.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar. Er wird im Maßstab eines Stadtplanes aufgestellt und zeigt in den Grundzügen die langfristig beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach den voraussehbaren Erfordernissen. Er ist an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen, die im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, festgelegt sind. Bebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

    Im Flächennutzungsplan werden Bauflächen wie Wohnbauflächen (W), Gemischte Bauflächen (M), Gewerbliche Bauflächen (G) und Sonderbauflächen (S) dargestellt, aber auch Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen, Flächen für die Ver- und Entsorgung, Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen.

    Der Flächennutzungsplan, der auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet wird, hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Dritten, allerdings bindet sich die Stadt selbst mit dem Beschluss über den Flächennutzungsplan für die Aufstellung von Bebauungsplänen, die nicht im Widerspruch zum Flächennutzungsplan stehen dürfen.

    Die Darstellungen können darüber hinaus auch unmittelbar von rechtlicher Bedeutung sein, z. B. bei der Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind verpflichtet, bei eigenen Planungen den abgestimmten Flächennutzungsplan zu berücksichtigen.

    Der rechtskräftige Flächennutzungsplan liegt nach der Bekanntmachung mit der Begründung bei der Stadt, Planungsamt, zur dauernden Einsichtnahme für alle Interessierten bereit. In das Aufstellungsverfahren kann sich jeder Bürger einbringen, in dem er bei der frühzeitigen Beteiligung und der Auslegung Anregungen und Bedenken äußert und so aktiv an der Gestaltung der Stadt teilnimmt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Planung

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Post 19

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Baugesetzbuch, Umweltbericht).
    • Bürger benötigen keine Unterlagen.
    • optional: Stellungnahme

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
    • Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
    2. Erarbeitung des Plankonzepts
    3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    5. Überarbeitung des Plankonzepts
    6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
    7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    8. öffentliche Auslegung
    9. Prüfung der Stellungnahmen
    10. Abwägung, Beschluss
    11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
    12. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans

    Fristen

    Die aus der ortsüblichen Bekanntmachung zu den einzelnen Verfahrensschritten ersichtlichen Termine der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen sind zu beachten. - Beteiligungsfrist: mindestens 1 Monat Für die Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von drei Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme. In der Regel beträgt Sie mehrere Jahre.

    Kosten

    Die Kosten des Flächennutzungsplanverfahrens werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgern entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die Flächennutzungsplanänderungen finden Sie im Bereich Downloads. 

    Informationen zu Überschwemmungsgebieten finden Sie hier.

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de