Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Auskünfte zum Baurecht
Die Auskunft im Bereich Bauleitplanung bietet jedem Interessierten die Möglichkeit, Detailinformationen zu einem konkreten Baugrundstück zu erhalten. Sie können sich aber auch allgemein über die Inhalte bestehender Bauleitpläne informieren. Hinweis: Die Auskünfte im Rahmen der planungsrechtlichen Beratung sind nicht verbindlich. Es handelt sich um die Einschätzung einer planungsrechtlichen Situation. Verbindliche Aussagen können nur als Ergebnis konkreter Antragsverfahren (Vorbescheid, Bauantrag) über den Rhein-Sieg-Kreis als Untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen.
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Ansprechpartner
Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02243 89-0
Fax: 02243 89-179
erforderliche Unterlagen
Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).
Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
- Erarbeitung des Plankonzepts
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Überarbeitung des Plankonzepts
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen
- Abwägung, Beschluss
- Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
- Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Eitorf
Die planungsrechtlichen Auskünfte sind im üblichen Rahmen kostenfrei. Für umfangreiche schriftliche Auskünfte wird ggf. eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021
Stichwörter
Hinweise für Eitorf