Flächennutzungsplan Aufstellung

    Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan und Beteiligung

    Hier finden Sie Informationen zum Aufstellungsverfahren eines Flächennutzungsplans und der Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Flächennutzungsplan.

    Beschreibung

    Hinweise für Morsbach

    Gemäß § 5 des Baugesetzbuches ist im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen darzustellen.

    Der Flächennutzungsplan hat als vorbereitender Bauleitplan nur verwaltungsinterne und behördenbindende Wirkung. Die Gemeinde hat ihre Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das Ziel dieser grundsätzlichen Verpflichtung der Gemeinde liegt darin, die Gemeinde anzuhalten, ihre städtebauliche Entwicklung auf der Grundlage einer in sich stimmigen Grundkonzeption für das Gemeindegebiet zu steuern.

    Neben der Selbstbindung der Gemeinde für den Bebauungsplan bewirkt der Flächennutzungsplan Anpassungspflichten anderer Planträger gemäß § 7 des Baugesetzbuches. Ein an der Aufstellung des Flächennutzungsplanes beteiligter öffentlicher Planträger hat, wenn er dem Plan nicht fristgerecht widersprochen hat, seine Planung dem Flächennutzungsplan anzupassen.

    Gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erzeugt der Flächennutzungsplan wie aufgeführt keine unmittelbare Rechtswirkung. Entsprechend der jeweiligen planerischen Konzeption können im Flächennutzungsplan folgende Flächen dargestellt werden:

    -   Für die Bebauung vorgesehene Flächen, und zwar
        a) nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Bauflächen),
        b) nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung (Baugebiete),
        c) nach dem allgemeinen Maß der baulichen Nutzung für Baugebiete,
    -  Einrichtungen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen,
    -  Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge,
    - Flächen für Versorgung- und Entsorgungsanlagen,
    -  Grünflächen,
    -  Wasserflächen,
    -  Flächen für die Landwirtschaft und Wald,
    -  Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Natur und Landschaft

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeindeentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02294 699-250

    Fax: 02294 699-187

    E-Mail: kommunalportal@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Baugesetzbuch, Umweltbericht).
    • Bürger benötigen keine Unterlagen.
    • optional: Stellungnahme

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
    • Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
    2. Erarbeitung des Plankonzepts
    3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    5. Überarbeitung des Plankonzepts
    6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
    7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    8. öffentliche Auslegung
    9. Prüfung der Stellungnahmen
    10. Abwägung, Beschluss
    11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
    12. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans

    Fristen

    Die aus der ortsüblichen Bekanntmachung zu den einzelnen Verfahrensschritten ersichtlichen Termine der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen sind zu beachten. - Beteiligungsfrist: mindestens 1 Monat Für die Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von drei Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme. In der Regel beträgt Sie mehrere Jahre.

    Kosten

    Die Kosten des Flächennutzungsplanverfahrens werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgern entstehen keine Kosten.

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de