Fahrerlaubnis Erweiterung bei vorhandener Klasse A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse (Aufstieg)Online erledigen

    Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen

    Wenn Sie im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A1 oder A2 sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen um die nächsthöhere Klasse erweitern.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Eine Erweiterung liegt vor, wenn zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Klasse eine andere Führerscheinklasse beantragt wird. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d1adb8ca7b43d95c6a0e46018d9559bb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-220

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE:

    • Personalausweis/Reisepass
    • Führerschein
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

    Im Zusammenhang mit einer Erweiterung ist die Vorlage einer Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (z. B. AM und L auf B, BE, A2 oder B, BE auf A2, usw.) nicht erforderlich, da bereits bei Ersterwerb ein entsprechender Nachweis dem Straßenverkehrsamt vorgelegt wurde und dieser unbefristet gültig ist.

    Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE:

    • Personalausweis/Reisepass
    • Führerschein
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Erste Hilfe-Nachweis
    • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)

    Bei Erweiterung D-Klassen zusätzlich:

    • Leistungstest
    • Führungszeugnis (Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde)

    Formulare

    Hinweise für Rahden

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Fahrerlaubnisklasse A1 oder A2 besitzen.
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt bei Vorbesitz von A2 20 Jahre.
    • Sie sind seit 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A1 oder A2.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rahden

    Fristen

    Die praktische Fahrprüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Der Führerschein muss innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt werden. Andernfalls verliert die Prüfung ihre Gültigkeit.

    Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der bisherigen Fahrerlaubnis oder bei Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rahden

    Kosten

    Hinweise für Rahden

    Für Erweiterungen sind folgende Verwaltungsgebühren zu zahlen:

    Vorbesitz

    Erweiterung auf

    Gesamtgebühr

    S,M (AM), L

    AM, L,T

    43,90 €

    A1

    A, A2, B, BE

    43,90 €

    L, M (AM), T, S

    A1, A, A2, B, BE

    44,70 €

    Sind die Antragssteller bei Erweiterung noch im Besitz des rosa oder grauen Führerscheines, so kommt noch die Umstellungsgebühr von 15,30 Euro hinzu.

    Die Verwaltungsgebühr für die Erweiterung auf C- und D-Klassen beträgt 43,90 Euro zuzüglich 13,00 Euro für ein Führungszeugnis. Wie bei den anderen Klassen kommt eine Umstellungsgebühr von 15,30 Euro hinzu, sofern noch der rose oder graue Führerschein vorliegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rahden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de