Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
Wenn Sie im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A1 oder A2 sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen um die nächsthöhere Klasse erweitern.
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Eine Erweiterung liegt vor, wenn zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Klasse eine andere Führerscheinklasse beantragt wird.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE:
- Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Im Zusammenhang mit einer Erweiterung ist die Vorlage einer Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (z. B. AM und L auf B, BE, A2 oder B, BE auf A2, usw.) nicht erforderlich, da bereits bei Ersterwerb ein entsprechender Nachweis dem Straßenverkehrsamt vorgelegt wurde und dieser unbefristet gültig ist.
Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE:
- Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste Hilfe-Nachweis
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
Bei Erweiterung D-Klassen zusätzlich:
- Leistungstest
- Führungszeugnis (Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde)
Formulare
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Voraussetzungen
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Der Hauptwohnsitz muss in Rahden sein.
Rechtsgrundlage(n)
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§§ 4 bis 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
Verfahrensablauf
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Fristen
Die praktische Fahrprüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Der Führerschein muss innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt werden. Andernfalls verliert die Prüfung ihre Gültigkeit.
Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der bisherigen Fahrerlaubnis oder bei Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Einen Termin können Sie telefonisch oder online reservieren.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023
Stichwörter
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