Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
Wenn Sie im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A1 oder A2 sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen um die nächsthöhere Klasse erweitern.
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern?
Nach Erwerb der entsprechenden Eignung (z.B. Fahrschul-Unterricht) können Sie Anträge auf Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis im Bürgerbüro der Stadt Petershagen oder im Straßenverkehrsamt Minden-Lübbecke einreichen.
Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.
Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, müssen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern lassen.
Eine Beantragung nach Verlust bzw. Diebstahl des Führerscheins ist nur direkt bei der Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kreis Minden-Lübbecke - Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-29000
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Petershagen
Bei einer Ersterteilung oder einer Erweiterung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Für alle Klassen
- Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familienstammbuch
- aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch, 35 x 45 Millimeter)
Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung
Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest)
- Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro zu beantragen)
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis verlängern möchten (nur für C- und D-Klassen), bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familienstammbuch
- aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch, 35 x 45 Millimeter)
- bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart "O" (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D)
- ab dem 50. Lebensjahr bei Antragstellung der Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)
Formulare
Hinweise für Petershagen
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Fahrerlaubnisklasse A1 oder A2 besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt bei Vorbesitz von A2 20 Jahre.
- Sie sind seit 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A1 oder A2.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Petershagen
Verfahrensablauf
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Fristen
Die praktische Fahrprüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Der Führerschein muss innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt werden. Andernfalls verliert die Prüfung ihre Gültigkeit.
Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der bisherigen Fahrerlaubnis oder bei Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren für die Ersterteilung, Erweiterung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis sind im Einzelfall abhängig von der beantragten Klasse bzw. den bereits vorhandenen Klassen. Die Gebühr beträgt mindestens 43,90 Euro. Hierzu können im Einzelfall weitere Gebühren kommen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Petershagen
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023
Stichwörter
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