Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
Wenn Sie im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A1 oder A2 sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen um die nächsthöhere Klasse erweitern.
Beschreibung
Hinweise für Hille
Eine Erweiterung liegt vor, wenn zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Klasse eine andere Führerscheinklasse beantragt wird.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hille
Folgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. einzureichen:
Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE:
- Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE:
- Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
Zusätlich bei D-Klassen-Erweiterung:
- Leistungstest
- Führungszeugnis (Belegart "O" zur Vorlage bei einer Behörde)
Formulare
Hinweise für Hille
Voraussetzungen
Hinweise für Hille
- Sie müssen eine Fahrerlaubnisklasse A1 oder A2 besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt bei Vorbesitz von A2 20 Jahre.
- Sie sind seit 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A1 oder A2.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hille
Verfahrensablauf
Hinweise für Hille
Fristen
Hinweise für Hille
Die praktische Fahrprüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Der Führerschein muss innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt werden. Andernfalls verliert die Prüfung ihre Gültigkeit.
Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der bisherigen Fahrerlaubnis oder bei Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hille
Kosten
Hinweise für Hille
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Für Erweiterungen sind folgende Verwaltungsgebühren zu zahlen:
Vorbesitz
Erweiterung auf
Gesamtgebühr
S,M (AM), L
AM, L,T
43,90 EUR
A1
A, A2, B, BE
43,90 EUR
L, M (AM), T, S
A1, A, A2, B, BE
44,70 EUR
Sind die Antragssteller bei Erweiterung noch im Besitz des rosa oder grauen Führerscheines, so kommt noch die Umstellungsgebühr von 15,30 EUR hinzu.
Die Verwaltungsgebühr für die Erweiterung auf C- und D-Klassen beträgt 43,90 EUR zuzüglich 13,00 EUR für ein Führungszeugnis. Wie bei den anderen Klassen kommt eine Umstellungsgebühr von 15,30 EUR hinzu, sofern noch der rosa oder graue Führerschein vorliegt.
Sie können als Zahlungsweise die Bargeldzahlung oder die bargeldlose Zahlung wählen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hille
Weitere Informationen
Hinweise für Hille
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023
Stichwörter
Hinweise für Hille