Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
Wenn Sie im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A1 oder A2 sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen um die nächsthöhere Klasse erweitern.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie sind im Besitz eines gültigen Führerscheines, möchten diesen aber um eine Klasse erweitern, die Sie bislang noch nicht erworben hatten.
Sie können den erforderlichen Antrag bereits 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Welche Unterlagen Sie abgeben müssen, hängt davon ab, um welche Klasse Sie Ihren Führerschein erweitern wollen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- Der aktuelle Führerschein
- Anmeldebescheinigung der ausbildenden Fahrschule oder Kopie des Ausbildungsvertrages
- Je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse
benötigen Sie zusätzliche Unterlagen, siehe unten "Weitere Unterlagen für den Antrag zur Erweiterung" - Aktuelles biometrisches Passfoto
Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen, Gebühr 7 Euro. Bitte beachten Sie unsere Informationen unterhalb der Überschrift "Hinweise zum biometrischen Passfoto". - Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie müssen eine Fahrerlaubnisklasse A1 oder A2 besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt bei Vorbesitz von A2 20 Jahre.
- Sie sind seit 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A1 oder A2.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Die praktische Fahrprüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Der Führerschein muss innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt werden. Andernfalls verliert die Prüfung ihre Gültigkeit.
Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der bisherigen Fahrerlaubnis oder bei Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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44,70 Euro (zuzüglich 0,80 Euro bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe) oder
59,50 Euro, falls Sie noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Führerscheines sind, der zusätzlich umgetauscht werden muss.
Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.
Zahlungsmittel:
Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023