Erweiterung der Fahrerlaubnis
Wenn Sie im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A1 oder A2 sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen um die nächsthöhere Klasse erweitern.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Um auf öffentlichen Straßen ein Fahrzeug zu führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt.
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis um eine bislang noch nicht erworbene Klasse erweitern möchten, können sie hier einen online Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis stellen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-9006
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Für alle Fahrerlaubnisklassen:
- Personalausweis, Aufenthaltstitel bzw. Reisepass der antragstellenden Person
- bisheriger Führerschein
- 1 aktuelles biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei). Es besteht die Möglichkeit gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 EUR ein biometrisches Passfoto direkt im Wartebereich am Selbstbedienungs-Terminal der Bundesdruckerei machen zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter erhält das Foto automatisch in digitaler Form und leitet es für die Führerscheinbestellung an die Bundesdruckerei weiter.
- Benennung der Fahrschule, z.B. durch die Vorlage des Antrages der Fahrschule bzw. den Ausbildungsvertrag der Fahrschule
- ggfls. Vollmacht und Mustertafel (unter Links/Downloads zu finden)
- Nachweis über die Ausbildung in "Erster Hilfe" (online Erste Hilfe Kurse werden nicht anerkannt)
- Wenn Sie Ihren Führerschein bei einer anderen Prüfstelle als beim TÜV Rheinland Wuppertal machen möchten, werden zusätzlich folgende Angaben benötigt: Namen, Anschrift und Telefonnummer der auswärtigen Fahrschule sowie der TÜV-Prüfstelle benötigt
Zusätzlich
für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen A1, A, B, BE, L, M, S und T):
- Sehtest (2 Jahre gültig)
für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E):
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 2 Jahre sein)
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 1 Jahre sein)
für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich:
- behördliches Führungszeugnis, bitte beim Einwohnermeldeamt beantragen - Belegart O. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.- es reicht aus, wenn Sie uns den Beleg über die Beantragung vorlegen. Es kann auch von der Führerscheinstelle beantragt werden, jedoch verlängert sich die Antragsbearbeitung dadurch
- Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 1 Jahre sein)
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie müssen eine Fahrerlaubnisklasse A1 oder A2 besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt bei Vorbesitz von A2 20 Jahre.
- Sie sind seit 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A1 oder A2.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Die praktische Fahrprüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Der Führerschein muss innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt werden. Andernfalls verliert die Prüfung ihre Gültigkeit.
Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der bisherigen Fahrerlaubnis oder bei Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Klassen A1, A2, A, B, B Automatik (78) oder BE 43,90 Euro
- Klasse B Prüfung auf Automatikgetriebe (197) 72,50 Euro, wenn Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse AM, dann 73,30 Euro
- +12,80 Euro falls die Prüfstelle außerhalb des Bezirkes Wuppertals ist
- +19,20 € Expressbestellung des Führerscheines
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023
Stichwörter
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