Sperrzeit Verlängerung

    Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    Eine Gaststätte wird betrieben, wenn Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

    Gaststätten, die keinen Alkohol ausschenken, sind seit dem 1. Juli 2005 erlaubnisfrei. Hier ist lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die für alle Gaststätten zu beachtenden Vorschriften (Lebensmittelrecht, Baurecht, Jugendschutz, Sperrzeit) sind auch von erlaubnisfreien Betrieben einzuhalten.

    Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis.

    Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen. Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bildet dagegen noch keine Grundlage für eine Stellvertretungserlaubnis.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3204

    Fax: 02922 800-3298

    E-Mail: gewerbe@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Werl

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Str. 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922800-0

    Fax: 029228001999

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werl

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Identität (Personalausweis oder Reisepass)
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde
    • Ggfs. Auszug aus dem Handelsregister
    • Gaststättenunterrichtung bei der IHK
    • Bescheinigung der Erstbelehrung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz (max. 3 Monate alt)
    • Miet-, Pacht-, Kaufvertrag über die Gaststättenräumlichkeit

    Formulare

    Hinweise für Werl

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werl

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Verlängerung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

    • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verlängerung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
    • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

    Kosten

    Hinweise für Werl

    Grundsätzlich ist der Betrieb eines Gaststättengewerbes erlaubnispflichtig und muss beim örtlichen Ordnungsamt angezeigt werden.  

    Für die Erteilung einer Konzession fallen Gebühren an. Diese sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und können zwischen 50,00€ bis 2.000€ liegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werl

    • Gewerbe: Antrag auf Erteilung der Erlaubnis Gaststättengesetz
    • Gewerbe: Antrag auf Stellvertretererlaubnis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg -  Behörde für Wirtschaft und Innovation - am 03.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Werl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de