Sperrzeit Verlängerung

    Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Nach § 3 Abs.2 der seit dem 28.12.2009 geltenden Gewerberechtsverordnung vom 17.11.2009 sind die örtlichen Ordnungsbehörden ermächtigt, nach § 18 Abs.1 Satz 1 des Gaststättengesetzes eine allgemeine Sperrzeit für Schank-und Speisewirtschaften festzulegen. Sofern eine Gemeinde keine andere Regelung trifft, gilt eine Sperrstunde zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr. Die Stadt Witten hat diesbezüglich keine Regelung getroffen. Mit dem Betrieb dürfen aber keine Störungen für Dritte, insbesondere nicht während der Nachtruhezeit verbunden sein (siehe Immissionsschutz). Spielhallen und andere Vergnügungsstätten müssen zwischen 1.00 Uhr und 6.00 Uhr geschlossen sein. Für Kirmesveranstaltungen gilt eine Sperrzeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr.

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

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    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

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    Technisch geändert am 13.09.2023

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    Stadt Witten

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    Hausanschrift

    Marktstr. 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02302581-3224

    Fax: 02302581-473299

    E-Mail: ordnungsabteilung@stadt-witten.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gaststättengesetz-GastG- vom 20.November 1992 (BGBL.I S. 3418) Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen, zur Regelung von Zuständigkeiten und Festlegungen auf dem Gebiet des Gewerberechts (Gewerberechtsverordnung -GewRV-) vom 17.11.2009 (GV. NRW. S. 626) Gesetzestext Gaststättengesetz NW, Gewerberechtsverordnung

    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg -  Behörde für Wirtschaft und Innovation - am 03.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

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