Sperrzeit Verlängerung
Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Hinweise für Bad Oeynhausen
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
In Bad Oeynhausen gilt gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung Sperrzeit der Stadt Bad Oeynhausen vom 18.12.2008 (OVO Sperrzeit) eine vorgeschriebene Sperrstunde von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr, welche umgangssprachlich auch als "Putzstunde" bezeichnet wird. Gemäß § 3 OVO kann der Bürgermeister auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers die durch die Verordnung geschützten öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall nicht nur geringfügig überwiegen. Die Ordnungsbehördliche Verordnung Sperrzeit (Verlinkung) sieht vor, dass die allgemeine Sperrzeit an folgenden Tagen aufgehoben wird: 1. Silvester Nacht vom 31. Dezember zum 1. Januar 2. Weiberfastnacht Nacht von Donnerstag auf Freitag 3. Karnevalssamstag Nacht von Samstag auf Sonntag 4. Karnevalssonntag Nacht von Sonntag auf Montag 5. Rosenmontag Nacht von Montag auf Dienstag 6. Mainacht Nacht vom 30. April zum 1. Mai Das Ortsrecht sieht zudem vor, dass die Sperrzeit für Feuerwehr-, Sport-, Schützen- und Volksfeste, Kirmessen sowie ähnliche Veranstaltungen um 01.00 Uhr für maximal 2 Nächte pro Veranstaltung beginnt. Diese Regelung gilt allerdings nur für diejenigen Stadteile, in denen die betreffenden Feste jeweils stattfinden. Für Zwecke der Gaststätten-Außengastronomie können gem. § 9 Abs. 3 LImschG vom Verbot nach § 9 Abs. 1 Ausnahmen zugelassen werden: a) freitags und samstags bis 24.00 Uhr, b) alle anderen Wochentage bis 23.00 Uhr. Die Ausnahmen beziehen sich nur auf die Freiflächen, für die eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz erteilt worden ist.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Wirtschaft und Innovation - am 03.06.2022