Sperrzeit Verlängerung

    Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

    Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Sie möchten eine Ausstellung, Messe oder einen Jahrmarkt in Aachen ausrichten?

    Für solche gewerblichen Veranstaltungen (z.B. Volksfeste, Jahrmärkte, Spezialmärkte, Ausstellungen oder Messen) können bei der hiesigen Dienststelle beantragt werden. Die mit einer erteilten Festsetzung verbundenen Marktprivilegien stellen die Marktteilnehmer*innen von bestimmten Verpflichtungen frei. So gelten z.B. erleichterte Bedingungen hinsichtlich der Gewerbeanzeige, des Ladenschlusses, des Verabreichens von Speisen und Getränken sowie dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Blondelstr. 9-21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 024143232230

    Fax: 0241/43233001

    E-Mail: genehmigungveranstaltungen@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gaststättenangelegenheiten (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Voraussetzungen

    Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Verlängerung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

    • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verlängerung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
    • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

    Fristen

    Hinweise für Aachen

    Beachten Sie, dass Anträge auf Festsetzung mindestens 2 Monate vor dem Beginn der geplanten Veranstaltung unter Vorlage der im hinterlegten Merkblatt aufgeführten Unterlagen, gestellt werden müssen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

    Kosten

    Die Höhe der Kosten ist variabel von 20,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aachen

    Sollten Sie die Veranstaltung auf öffentlicher Fläche/öffentlichem Platz planen, so muss außerdem gegebenenfalls ein Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung bzw. Antrag auf Sondernutzung beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Dienststelle Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen für Veranstaltungen (Aachen-Mitte) und zentrale Ansprechstelle der Stadt Aachen für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte (FB 32/24) gestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg -  Behörde für Wirtschaft und Innovation - am 03.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de