Sperrzeit Verlängerung
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verlängerung der Sperrzeit beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Moers
Insofern sich im Bereich der Sperrzeit für die Gastronomie oder Veranstaltungen weitere Fragen ergeben, so können sich gerne auf diesen Wegen an uns wenden:
- Telefonisch unter den u. g. Daten
- Per E-Mail an ordnung@moers.de
- Schriftlich an Stadt Moers - Der Bürgermeister, Fachdienst 4.1 - Ordnung, 47439 Moers oder
- Persönlich im Rahmen der Öffnungszeiten
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Formulare
Hinweise für Moers
Voraussetzungen
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Verlängerung der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verlängerung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
Fristen
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.
Kosten
Die Höhe der Kosten ist variabel von 20,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Moers
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Wirtschaft und Innovation - am 03.06.2022
Stichwörter
Hinweise für Moers