Fahrerkarte Erneuerung

    Fahrerkarte erneuern

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und die Gültigkeit Ihrer Fahrerkarte läuft bald ab? Dann können Sie diese erneuern lassen. 

    Beschreibung

    Hinweise für Lübbecke

    Nutzfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen dürfen in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einem digitalen Fahrtenschreiber (auch Kontrollgeräte oder Tachografen) zur Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten ausgestattet sind. Die Bedienung dieser digitalen Tachografen erfolgt mit speziellen Chipkarten.

    Eine davon ist die "Fahrerkarte", ohne die ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät nicht gefahren werden darf.

    Fahrer müssen Arbeitszeitnachweise für die Tage erstellen, an denen sie Fahrzeuge lenken, die der gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen. Diese Nachweise müssen die Fahrer bei Kontrollen für den Zeitraum des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage auf Verlangen vorlegen können.

    Die Fahrer melden sich mit ihrer persönlichen Fahrerkarte am Kontrollgerät zu Beginn der Fahrt an und am Ende des Arbeitstages wieder ab. Neben den automatisch aufgezeichneten Daten sind sonstige relevante Zeiten manuell einzugeben. Die Fahrerkarte speichert unter anderem die Daten zur Identität des Fahrers sowie Informationen zu:

    • Lenkzeiten,
    • Arbeitszeiten,
    • Bereitschaftszeiten und
    • Pausenzeiten.

    Jede Fahrerin und jeder Fahrer darf nur 1 Fahrerkarte besitzen.

    Bei Verlust der Karte (beispielsweise durch Diebstahl) müssen Sie bei uns eine Ersatzkarte beantragen. Hierzu benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der erstmaligen Beantragung. Eine Ersatzkarte erhält das gleiche Gültigkeitsdatum wie die bisherige Karte.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_688a4ec36725b6b4b0209eb02b31a316

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübbecke

    • EU-Kartenführerschein oder Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem anderen EU-Staat oder Drittland ausgestellt wurde (evtl. beglaubigte Übersetzung)
    • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung zeigt.

    Formulare

    Hinweise für Lübbecke

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lübbecke

    Die antragstellende Person soll einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben bzw. ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland nachweisen.
    Die Fahrerkarte können nur Inhaber:innen einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinbehörde) rechtzeitig beantragt werden, damit dieser dann bei Antragstellung der Fahrerkarte vorliegt. Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen (Führerscheinklassen) nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lübbecke

    Ihre persönliche Vorsprache bei uns ist erforderlich.
    Wir übermitteln die Inhaberdaten, das Passbild und die Unterschrift an das Starßenverkehrsamt in Minden. Die Fahrerkarte kann in Minden abgeholt oder Ihnen direkt nach Hause zugestellt. werden.

    Falls Sie als Spedition, Busunternehmen oder sonstige Firma alle bei Ihnen beschäftigten Fahrer gleichzeitig mit einer Fahrerkarte ausstatten möchten, kontaktieren Sie uns bitte vorab. Wir können dann die genauen Modalitäten besprechen und eventuell einen Termin vereinbaren.

    Fristen

    Hinweise für Lübbecke

    Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig und kann frühestens 6 Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübbecke

    Kosten

    Hinweise für Lübbecke

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübbecke

    Wir sind ausschließlich für die Antragsannahme und die Ausgabe von Fahrerkarten zuständig.

    Wir können keinerlei Auskünfte darüber geben, wann ein Fahrzeug zwingend mit einem digitalen Tachograph ausgestattet sein muss, unter welchen Voraussetzungen ein solcher genutzt werden muss oder wann im Ausnahmefall ein Fahrzeug ohne Fahrerkarte gefahren werden darf.
    Zu diesen Bereichen des Güterkraftverkehres können Ihnen unter anderem die Berufsgenossenschaften und das Amt für Arbeitsschutz Auskunft geben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lübbecke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lübbecke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de