Fahrerkarte Erneuerung

    Fahrerkarte erneuern

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und die Gültigkeit Ihrer Fahrerkarte läuft bald ab? Dann können Sie diese erneuern lassen. 

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen dürfen seit dem 01.05.2006 nur noch zugelassen werden, wenn sie mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf und löst damit bei Neufahrzeugen das bisherige analoge Kontrollgerät mit der Tachoscheibe ab.

    Zur Inbetriebnahme und Bedienung des digitalen Kontrollgerätes benötigt das Fahrpersonal eine scheckkartengroße Fahrerkarte. Die Fahrerkarte kann im Bürgerbüro der Gemeinde Hille beantragt werden. Die Beantragung ist gebührenpflichtig. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. 

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dcddd2a14c897ab22197e8e04bac87d9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    E-Mail: buergerbuero@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hille

    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • Personalausweis / Reisepass
    • EU-Kartenführerschein der Klasse B, C oder D oder Führerschein aus einem anderen Land der europäischen Union beziehungsweise des europäischen Wirtschaftsraumes.

    Formulare

    Hinweise für Hille

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hille

    Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerkarte ist neben der örtlichen Zuständigkeit, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller Inhaber/in einer gültigen EU-Fahrerlaubnis ist und ihren bzw. seinen Wohnsitz seit mindestens 185 Tagen in Deutschland hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hille

    Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen. 

    Fristen

    Sie können Ihre Fahrerkarte frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hille

    Kosten

    Hinweise für Hille

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hille

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de