Sperrzeit

    Sperrzeiten Gastronomie

    Hinweise für Verl

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    Für Gaststätten, die alkolische Getränke und Speisen anbieten, sowie für öffentliche Vergnügungsstätten gelten gesetzliche Sperrzeiten.

    Nach § 4 der Gaststättenverordnung beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Für öffentliche Vergnügungsstätten, beispielsweise Volksfestplätze oder Spielhallen, dauert die Sperrzeit von 1 Uhr bis 6 Uhr.

    Im Falle eines öffentlichen Bedürfnisses oder bei besonderen örtlichen Verhältnissen kann das Ordnungsamt der Stadt Verl für einzelne Betriebe die Sperrzeit verlängern, verkürzen oder aufheben. Diese Anpassung der Sperrzeit kann befristet oder widerruflich erteilt und jederzeit mit Auflagen versehen werden.

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Verl

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246961170

    Fax: 0524696121170

    E-Mail: tobias.dumrauf@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Formulare

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de